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Weitere Runde im Strafprozess um «Hängt die Grünen»-Plakate

Ein Prozess um Plakate der rechtsextremen Splitterpartei Der III. Weg mit dem Slogan «Hängt die Grünen» geht vermutlich in eine zweite Runde. Der Verteidiger eines verurteilten 42-Jährigen hätte Rechtsmittel eingelegt, teilte das Amtsgericht München am Freitag auf Anfrage mit. Das Gericht hatte den Mann am Dienstag der Volksverhetzung und des Aufrufs zum Totschlag für schuldig befunden. Gegen einen 65-jährigen Mitangeklagten erging eine Geldstrafe.

Um welches Rechtsmittel es sich im Fall des 42-Jährigen handelt, ist nach Angaben des Gerichts noch unklar. Möglich sind eine Berufung oder eine sogenannte Sprungrevision. Mit einer Sprungrevision kann unter bestimmten Voraussetzungen die Berufungsinstanz übersprungen und direkt das Oberlandesgericht befasst werden.

Die Plakate waren im September 2021 während des Bundestagswahlkampfes in München sowie in Roding und Cham in der Oberpfalz aufgetaucht. Die Polizei hängte die Plakate daraufhin ab. Auch in Sachsen hatten die Plakate für Wirbel gesorgt. Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz durften sie in Zwickau zunächst hängen bleiben. Nach einer Beschwerde der Stadt mussten sie nach einer Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts dann aber doch entfernt werden.

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