Im Streit um Zinsnachzahlungen an Prämiensparer haben Verbraucherschützer am Freitag vor der Leipziger Sparkasse für eine Auszahlung der Beträge protestiert. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach Betroffenen Zinsnachzahlungen zustehen können. Die Verbraucherzentrale Sachsen, die Bürgerbewegung Finanzwende und der Geldratgeber Finanztip warfen bei der gemeinsamen Protestaktion der Leipziger Sparkasse vor, sie halte wie andere Banken an ihrer Verschleppungstaktik fest. Dadurch würden Prämiensparer gezwungen, ihr Recht aufwendig selbst durchzusetzen.
Sparerinnen und Sparer mit alten Prämiensparverträgen, die wegen einer weit verbreiteten Klausel zu wenig Zinsen erhielten, haben zuletzt Rückenwind für Nachforderungen bekommen. Der BGH in Karlsruhe hatte Anfang Oktober über eine erste Musterfeststellungsklage von Verbraucherschützern entschieden und deren Position in wichtigen Punkten bestätigt. Insbesondere machten die Richterinnen und Richter genauere Vorgaben, wie die Ansprüche zu berechnen sind. Es bleiben aber auch Fragen offen. (Az. XI ZR 234/20)