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Verbot eines inszenierten Prozesses gegen Habeck bestätigt

Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), Bundeswirtschaftsminister, spricht bei einer Veranstaltung. / Foto: Soeren Stache/dpa/Archivbild
Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), Bundeswirtschaftsminister, spricht bei einer Veranstaltung. / Foto: Soeren Stache/dpa/Archivbild

Das Verwaltungsgericht Dresden hat das Verbot eines inszenierten Prozesses gegen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bei einer Kundgebung der rechtsextremen Kleinstpartei Freie Sachsen bestätigt. Durch die geplante Form der Darstellung werde Habeck herabgewürdigt und zum bloßen Objekt eines vermeintlichen Prozesses degradiert, in dessen Ergebnis er der öffentlichen Schmähung am Pranger ausgesetzt werde, teilte das Gericht am Freitag mit. «Möglicherweise sei auch der Tatbestand der Störung des öffentlichen Friedens wegen der Darstellung einer Entführung verletzt», hieß es in der Mitteilung.

Es sei nicht auszuschließen, dass sich Teilnehmer der Versammlung dazu berufen fühlten, das Gezeigte in die Tat umzusetzen, hieß es. Dabei wurde ausdrücklich auf Pläne von Rechtsextremen zur Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sowie den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke 2019 verwiesen.

Die rechtsextreme Splitterpartei hatte sich mit einem Eilantrag an das Gericht gewandt, nachdem die Versammlungsbehörde das geplante Straßentheater bei einer Kundgebung in Heidenau bei Dresden untersagt hatte. Die Aufführung war zunächst für vergangenen Montag vorgesehen, sollte nun aber am kommenden Montag (15.8.) stattfinden. Laut Gericht hatten die Freien Sachsen moniert, dass das Verbot die Meinungs- und Kunstfreiheit sowie die Versammlungsfreiheit verletze. Zudem hätten sie auf Darstellungen von Politikern am Pranger im Straßenkarneval verwiesen.

Die Richter sahen hierbei jedoch einen erheblichen Unterschied. Im Karneval stünden diese Darstellungen anders als bei der in Heidenau geplanten Veranstaltung in einem humoristischen Zusammenhang. In die Entscheidung floss den Angaben zufolge auch ein Video ein, mit dem für die Versammlung geworben wurde. «Die dortige Darstellung lasse die Assoziation zu Guantanamo-Bay-Häftlingen aufkommen und erinnere an die Auffindesituation von ermordeten Personen des öffentlichen Lebens in Kofferräumen von Fahrzeugen», so das Gericht.

In dem Video wird ein Mann in einem rot-orangenen Gefangenenanzug, mit einem Sack über dem Kopf und in Handfesseln in einem Fahrzeug gezeigt. Die Person soll offensichtlich Habeck darstellen.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden kann den Angaben zufolge Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

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