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Parteinahe Stiftungen: Grüne sehen Handlungsbedarf

Sächsischer Landtag steht an einem Gitter am hintern Teil des Parlamentsgebäudes. / Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa
Sächsischer Landtag steht an einem Gitter am hintern Teil des Parlamentsgebäudes. / Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Die Grünen im Sächsischen Landtag sehen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Finanzierung parteinaher Stiftungen Handlungsbedarf im Freistaat. Man wolle Stiftungen, die sich für die freiheitliche demokratische Grundordnung und entsprechende politische Bildungsarbeit engagierten, eine verlässliche Grundlage für ihre Arbeit geben, erklärte der Abgeordnete Valentin Lippmann am Mittwoch in Dresden. «Deswegen ist es unerlässlich, ihren Auftrag und ihre Finanzierung verbindlich und transparent zu regeln.»

«Gleichzeitig ist für uns klar, dass die Finanzierung antidemokratischer Thinktanks über die Zuschüsse an Stiftungen fatal wäre», betonte der Politiker. Man brauche zwingend eine entsprechende Regelung. Sie müsse verhindern, dass Stiftungen, die verfassungsfeindlichen Parteien nahe stünden, Steuergelder dafür erhielten, «ihren verfassungsfeindlichen Zielen unter dem Deckmantel der Bildungsarbeit nachzugehen».

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch entschieden, dass die staatliche Förderung der politischen Stiftungen mit Millionenbeträgen in einem eigenen Gesetz sauber geregelt werden muss. Die bisherige Festschreibung nur im jährlichen Haushaltsgesetz genüge nicht, urteilte das Gericht in Karlsruhe nach einer Klage der AfD. Die ihr nahe stehende Desiderius-Erasmus-Stiftung bekommt bisher kein Geld aus dem Bundeshaushalt. Für das Jahr 2019 stellten die Richter fest, dass die Partei wegen des fehlenden Gesetzes in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt wurde. (Az. 2 BvE 3/19)

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