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Neonazi-Fest: Polizist muss Foto-Veröffentlichung dulden

Ein Hinweisschild mit dem Bundesadler steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. / Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild
Ein Hinweisschild mit dem Bundesadler steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. / Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild

Ein deutscher Bundespolizist, der 2019 während eines Einsatzes bei einem Neonazi-Treffen im sächsischen Ostritz umstrittene Symbole auf seiner Uniform trug, muss die Veröffentlichung seines Fotos in der Presse dulden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. (Az: VI ZR 1319/20).

Der Mann hatte war am 22. Juni 2019 auf der Veranstaltung «Rechts rockt nicht» im Einsatz gewesen. Dabei handelte es sich um eine Gegendemonstration zum gleichzeitig stattfindenden Neonazi-Festival «Schild- und Schwert». Er hatte dabei auf seiner Uniform zwei Aufnäher getragen: Einer war ein sogenanntes Kreuzritter-Patch mit dem Leitspruch «recte faciendo neminem timeas» («Tue recht und scheue niemand»). Darunter war ein Symbol mit dem Motto «Molon Labe» («Komm und hol sie dir!») angebracht. Damit soll ausgedrückt werden, sich nicht kampflos zu ergeben. In den USA ist das Motto unter Befürwortern des Waffenbesitzes verbreitet.

Darüber hatte unter anderem ein Fernsehsender berichtet, auch war das Foto des Mannes, das ihn auf dem Einsatz zeigte, über den Kurznachrichtendienst Twitter verlinkt worden. Das wollte der Beamte nicht hinnehmen, klagte und unterlag in der Vorinstanz. Dem folgte nun auch der BGH. Ein Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung, Verbreitung oder Verlinkung des Bildnisses bestehe nicht.

Das Foto sei als Bildnis der Zeitgeschichte zu werten. Außerdem habe der Mann durch die Aufnäher selbst Zweifel an seiner Neutralität als Polizist gesät und dadurch selbst Fragen über seine Gesinnung aufgeworfen.

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