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Nach Kürzung der AfD-Landesliste Urteil erwartet

Nach Kürzung der AfD-Landesliste Gerichtsentscheidung erwartet. Foto: Sebastian Willnow/Archivbild
Nach Kürzung der AfD-Landesliste Gerichtsentscheidung erwartet. Foto: Sebastian Willnow/Archivbild

Rund zwei Wochen vor der Landtagswahl in Sachsen will der dortige Verfassungsgerichtshof (VGH) sein Urteil im Streit um die gekürzte Kandidatenliste der AfD bekannt geben. Das Gericht soll heute verkünden, ob eine umstrittene Entscheidung des Landeswahlausschusses von Anfang Juli rechtens war: Das Gremium ließ zunächst wegen formaler Mängel nur 18 Kandidaten der ursprünglich 61 Plätze umfassenden AfD-Landesliste zur Wahl zu.

Der Landeswahlausschuss beanstandete vor allem, dass die AfD auf zwei getrennten Parteitagen ihre Kandidaten aufstellte und das anfangs beschlossene Wahlverfahren später änderte. Die ersten 30 Bewerber wurden per Einzelwahl bestimmt, der Rest in einem Blockwahlverfahren.

Gegen den Beschluss des Gremiums haben sich der AfD-Landesverband sowie acht Kandidaten gewehrt, die selbst von der Kürzung betroffen waren. Im Eilverfahren hatte die rechtspopulistische Partei einen Teilerfolg erzielt. Die Verfassungsrichter ließen am 25. Juli vorläufig auch die Listenplätze 19 bis 30 zur Landtagswahl zu. Nun wollen die Leipziger Richter ihre Entscheidung im eigentlichen Verfahren verkünden.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Nach Kürzung der AfD-Landesliste Gerichtsentscheidung erwartet. Foto: Sebastian Willnow/Archivbild