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Kündigung nach Widerstand gegen Rassismus vor Gericht

Auf einem Tisch liegt ein Richterhammer aus Holz, darunter liegt eine Richterrobe. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild
Auf einem Tisch liegt ein Richterhammer aus Holz, darunter liegt eine Richterrobe. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Der Fall eines sächsischen Leiharbeiters, der nach Widerstand gegen rassistische Äußerungen eines festangestellten Kollegen bei BMW seinen Job verlor, beschäftigt erneut die Justiz. Das bayerische Landesarbeitsgericht verhandelt am Dienstag die Berufung der Leiharbeitsfirma. Die erste Instanz hatte die Kündigung im März für unwirksam erklärt und betont: «Ein von rassistischen Beleidigungen geprägtes Arbeitsumfeld muss ein Arbeitnehmer nicht - auch nicht im Entleiherbetrieb - hinnehmen, auch wenn sich die rassistischen Äußerungen nicht direkt gegen ihn selbst richten.»

Das Arbeitsgericht München war damals zur Überzeugung gelangt, dass die rassistischen Äußerungen gefallen waren und der Protest des Leiharbeiters der Grund für seine Kündigung war. BMW teilte dagegen mit, eine interne Untersuchung habe die rassistischen Äußerungen nicht bestätigen können und betont, für Vielfalt zu stehen. Die Leiharbeitsfirma äußert sich aktuell nicht zum Verfahren, hat in der Vergangenheit aber bestritten, dem Mann wegen seines Protests gegen rassistische Äußerungen gekündigt zu haben.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Auf einem Tisch liegt ein Richterhammer aus Holz, darunter liegt eine Richterrobe. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild