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Gericht kippt Corona-Ausgangsbeschränkungen in Sachsen

Eine goldfarbene Justitia-Figur. Foto: Britta Pedersen/zb/dpa/Archivbild
Eine goldfarbene Justitia-Figur. Foto: Britta Pedersen/zb/dpa/Archivbild

Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat zwei in Sachsens aktueller Corona-Schutzverordnung enthaltene Ausgangsbeschränkungen vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten OVG-Beschluss hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Konkret geht es um die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 6 Uhr und die Begrenzung auf einen 15-Kilometer-Radius für Sport und Bewegung im Freien.

Der Eilantrag der Klägerin aus Dresden richtete sich gegen die zwei entsprechenden Paragrafen der Schutzverordnung vom 12. Februar dieses Jahres. Die Frau hatte geltend gemacht, dass es ihr nicht mehr möglich sei, ihren regelmäßigen Sport mit längeren Fahrradtouren ausüben sowie nächtliche Spaziergänge unternehmen zu können. Das Sächsische Sozialministerium hatte beantragt, den Eilantrag abzulehnen. Das Gericht gab der Frau recht.

«Für die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Sachsen bedeutet dies, dass in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr keine erweiterte Ausgangsbeschränkung mehr gilt», teilte das Ministerium mit. Weiterhin werde der Sport und die Bewegung im Freien nicht mehr auf einen Radius von 15 Kilometern um die eigene Unterkunft begrenzt. Weitere Regelungen zur Ausgangsbeschränkung blieben aber in Kraft.

Relevanz hat die Entscheidung kaum noch, da die Beschränkungen in der ab kommenden Montag geltenden neuen Corona-Schutzverordnung nicht mehr enthalten sein sollen.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH