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Gericht: Grenzpendler müssen weiter Tests vorlegen

Gericht: Grenzpendler müssen weiter Tests vorlegen
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild
Von: Sachsen News

Grenzpendler in Sachsen müssen weiterhin Tests vorlegen. Zu dem Schluss kommt das Sächsische Oberverwaltungsgericht in einem Eilverfahren. Wie es am Freitag mitteilte, hatte sich ein in Polen lebender und in Sachsen arbeitender Antragsteller gegen die in der Corona-Schutzverordnung verankerten regelmäßigen Tests gewandt. Das Gericht verwies zur Begründung auf die nach wie vor hohen Fallzahlen im Freistaat. Die Inzidenz liege noch weit über den im Infektionsschutzgesetz festgehaltenen Grenzwerten von 50 oder 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner.

Das Gericht stufte die Tests weder «zeitlich noch finanziell oder im Hinblick auf die körperliche Unversehrtheit» als mehr als eine Beschwerlichkeit für den Antragsteller ein. Zudem würde der Verzicht auf einen Corona-Test das Risiko einer Verbreitung unter den Mitarbeitern vergrößern. Nach Einstufung Tschechiens als Corona-Hochrisikogebiet müssen sich Grenzpendler, die zur Arbeit nach Sachsen einreisen, zweimal pro Woche testen lassen. Für Pendler aus Polen reicht ein einmaliger Test pro Woche.

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