Das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat die Schließung von Fitnessstudios in der Corona-Pandemie bestätigt. Der Senat habe inhaltlich an seine Entscheidung zur Schließung von Reisebüros angeknüpft, hieß es in der Begründung am Donnerstag. Demnach habe die Anwendung der 2G-Regel oder des 2G-plus-Modells nicht als milderes Mittel vorgesehen werden müssen. Diese beiden Maßnahmen könnten die mit der Corona-Notfall-Verordnung bezweckte Kontaktreduzierung, insbesondere während der An- und Abreise, nicht ebenso effektiv realisieren.
Dagegen setzte der Senat auf den Antrag eines Betreibers von Wettannahmestellen die Sächsische Corona-Notfallverordnung teilweise vorläufig außer Vollzug. Eine sachliche Begründung für eine Ungleichbehandlung mit Zeitschriften- und Tabakläden oder Tankstellen mit Lotto-Annahmestellen, sei nicht ersichtlich. Es dürften jedoch lediglich Spielscheine entgegengenommen und Zahlungen vorgenommen werden. Zudem gilt für das Betreten von Wettannahmestellen das 2G-plus-Modell.
Die Beschlüsse im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes sind unanfechtbar.
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