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AfD-Chef will Beschwerde beim Wahlprüfungsausschuss einlegen

Jörg Urban (r), Landesvorsitzender der sächsischen AfD, im Landesverfassungsgerichtshof. Foto: Sebastian Willnow
Jörg Urban (r), Landesvorsitzender der sächsischen AfD, im Landesverfassungsgerichtshof. Foto: Sebastian Willnow

AfD-Parteichef Jörg Urban will wegen der gekürzten Kandidatenliste zur Landtagswahl eine Beschwerde beim Wahlprüfungsausschuss des Landtages einlegen. Er forderte am Freitag zudem die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, um den «bewussten Rechtsbruch» aufzuklären. «Was hier passiert ist, ist ein ganz dramatischer Vorgang. Hier hat nämlich ein Rechtsbruch stattgefunden.» Einen zweiten Gang vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe schloss Urban allerdings aus.

Urban kündigte zudem eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen die Landeswahlleiterin sowie alle Mitglieder im Wahlprüfungsausschuss an, die den Beschluss mitgetragen hätten.

Mit einer Beschwerde beim Wahlprüfungsausschuss wird der Fall nach der Landtagswahl am 1. September noch einmal aufgerollt. Der neu gewählte Landtag kann in diesem Fall die Wahl teilweise oder ganz für ungültig erklären, wenn die Verteilung der Sitze beeinflusst worden sein könnte.

Der sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig hat am Freitag entschieden, dass die AfD mit 30 Listenkandidaten bei der Landtagswahl am 1. September antreten darf. Demnach war die Entscheidung des Landeswahlausschusses von Anfang Juli rechtswidrig, nur 18 Kandidaten der ursprünglich 61 Plätze umfassenden Landesliste zuzulassen.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Jörg Urban (r), Landesvorsitzender der sächsischen AfD, im Landesverfassungsgerichtshof. Foto: Sebastian Willnow