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Schulen und Kitas bleiben geöffnet - keine Schulbesuchspflicht

Eine OP-Maske liegt in einem Klassenzimmer auf einem Federmäppchen. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Eine OP-Maske liegt in einem Klassenzimmer auf einem Federmäppchen. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Schulen und Kindertagesstätten in Sachsen sollen trotz der weitreichenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens geöffnet bleiben. Das sieht die neue Coronaverordnung für den Kita- und Schulbereich vor, über den das Kultusministerium am Freitagabend informierte. Kitas sowie Grund- und Förderschulen müssen jedoch in den eingeschränkten Regelbetrieb gehen, hieß es. Er wird mit einer Übergangsfrist ab 29. November fällig und bedeutet die strikte Trennung der Gruppen und feste Bezugspersonen, um Infektionsketten kurz und nachvollziehbar zu halten. Bis Weihnachten wird die Schulbesuchspflicht ausgesetzt.

«Angesichts des sehr hohen Infektionsgeschehens in Sachsen sichern wir den Betrieb in Schulen und Kitas besser ab. Den Schul- und Kitabesuch unter diesen Bedingungen weiter zu ermöglichen, stellt Erzieherinnen und Erzieher und auch die Lehrkräfte vor enorme Herausforderungen», erklärte Kultusminister Christian Piwarz (CDU). Es dürfe jedoch nicht sein, dass Kinder und Jugendliche darunter leiden, dass die Quote der nicht vollständig geimpften Erwachsenen nirgendwo so hoch ist wie in Sachsen.

Für den Zutritt zum Schul- und Kitagelände ist dreimal in der Woche ein Test erforderlich, falls die Personen nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Für Geimpfte und Genesene wird die regelmäßige Testung empfohlen. Für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 besteht weiter die Pflicht, eine OP-Maske oder FFP2-Maske im Unterricht zu tragen.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH