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Mittelsachsen umgeht Verfahren zur Pflege-Impfpflicht

Eine Apothekerin zieht den Corona-Impfstoff Comirnaty von Biontech/Pfizer mit einer Spritze auf. / Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild
Eine Apothekerin zieht den Corona-Impfstoff Comirnaty von Biontech/Pfizer mit einer Spritze auf. / Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Viele ungeimpfte Pflegekräfte im Landkreis Mittelsachsen müssen trotz Impfpflicht keine negativen Konsequenzen fürchten. Das Gesundheitsamt habe schon 1200 Betroffenen schriftlich bescheinigt, dass sie ihrer Arbeit weiter uneingeschränkt nachgehen können, teilte ein Sprecher des Landratsamtes mit. Begründet wurde das mit der Versorgungssicherheit in den rund 570 Pflegeeinrichtungen in der Region. Insgesamt seien der Behörde etwa 3200 Beschäftigte gemeldet worden, die weder geimpft oder genesen noch ein ärztliches Attest vorlegen konnten.

Der Landkreis weicht den Angaben zufolge vom bundesweit geltenden Vorgehen in der Corona-Pandemie ab und verzichtet auf die Anhörung der Betroffenen und die Androhung von Bußgeldern und Betretungsverboten. Vielmehr wird bei den Pflegeeinrichtungen abgefragt, ob bei einem Betretungsverbot der ungeimpften Mitarbeiter die Versorgungssicherheit gefährdet wäre.

«Unser Ziel ist es, alle Fälle zügig zu bearbeiten», sagte Landrat Matthias Damm (CDU). So sollen die Beschäftigten rasch Klarheit bekommen. «Entscheidend ist für den Landkreis, dass die Versorgungssicherheit gewährleistet ist.» Bei seinem Vorgehen beruft sich die Behörde auf ihren Ermessensspielraum. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt seit Mitte März. Im Extremfall droht ungeimpften Beschäftigten ein Betretungsverbot.

Die Pflegeeinrichtungen in Sachsen haben bisher nach vorläufigen Zahlen rund 24.700 Beschäftigte gemeldet, die keinen oder keinen vollständigen Nachweis vorgelegt haben, teilte das Gesundheitsministerium am Donnerstag auf Anfrage mit. Die Zahlen aus Mittelsachsen sind darin wegen eines Softwareproblems noch nicht enthalten.

Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) bekräftigte, dass beim Umgang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht die Versorgungssicherheit Priorität haben müsse. «Wir vertrauen den Landkreisen und Kreisfreien Städten an dieser Stelle voll und ganz und haben auch immer gesagt, dort wo die Versorgungssicherheit nicht gewährleistet werden kann, kann kein Betretungsverbot ausgesprochen werden.» Sie sei überzeugt, dass die Behörden vor Ort auf Basis der Vollzugshinweise sehr verantwortungsbewusst entschieden. Ende Juni würden Berichte der Behörden zur Umsetzung der Impfpflicht erwartet.

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