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Bundesgericht überprüft Versammlungsverbote während Corona

Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. / Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. / Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sich am Donnerstag erstmals mit der Rechtmäßigkeit von Versammlungsverboten in der Corona-Pandemie befasst. Im konkreten Fall ging es um eine Corona-Schutzverordnung aus Sachsen. Sie ließ im April 2020 Ansammlungen nur mit vorheriger Genehmigung und einem Mindestabstand zwischen den Teilnehmern von 1,50 Meter zu. Andere Bundesländer hatten ähnliche Regelungen erlassen. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht muss entscheiden, ob dieser gravierende Eingriff in die Versammlungsfreiheit zulässig war (BVerwG 3 CN 1.22).

Geklagt hat ein 36-Jähriger Mann, der gegen eine Einschränkung der Grundrechte vor dem sächsischen Gesundheitsministerium in Dresden hatte demonstrieren wollen. Seine Anwältin betonte in der mündlichen Verhandlung die besondere Bedeutung der Versammlungsfreiheit gerade in der Pandemie. Die Bürgerinnen und Bürger hätten die Möglichkeit haben müssen, ihre Meinung in der Öffentlichkeit kundzutun.

«Es war ein schwerwiegender Grundrechtseingriff», sagte die Anwältin. Die sächsische Corona-Schutzverordnung habe überhaupt nicht plausibel gemacht, warum Versammlungen verboten wurden, Gottesdienste mit 15 Menschen dagegen erlaubt blieben. Der Vertreter des sächsischen Gesundheitsministeriums sagte dagegen: «Es war ein einzigartiger Eingriff, es war aber auch eine einzigartige Situation.»

Die Vorsitzende Richterin erklärte, dass den Senat insbesondere die Frage umtreibe, inwieweit die Versammlungsverbote erforderlich und angemessen waren oder ob es nicht mildere Maßnahmen gegeben hätte. Eine Entscheidung soll am nächsten Mittwoch (21. Juni) verkündet werden.

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