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Ausnahmen bei beschränkter Einreise aus Tschechien

Polizisten kontrollieren Autofahrer am deutsch-tschechischen Grenzübergang. Foto: Vojtìch Hájek/CTK/dpa
Polizisten kontrollieren Autofahrer am deutsch-tschechischen Grenzübergang. Foto: Vojtìch Hájek/CTK/dpa

Nach den verschärften Einreiseregeln an den Grenzen zu Tschechien und Österreich gelten wie bereits in Bayern auch in Sachsen Ausnahmen für bestimmte Berufspendler. «Für Grenzpendler in systemrelevanten Bereichen muss die Einreise möglich bleiben», sagte Innenminister Roland Wöller (CDU) laut Mitteilung vom Sonntag. Dazu gehörten Ärzte, Gesundheits-, Kranken- und Altenpfleger sowie Personal für die Herstellung von Medizingeräten und -Produkten und im Lebensmittelsektor. Das sei zur Sicherstellung insbesondere der medizinischen Versorgung und der Bekämpfung der Pandemie wichtig.

Andere systemrelevante Betriebe werden nach Angaben des Ministeriums nach den Leitlinien der EU-Kommission zur Freizügigkeit der Arbeitskräfte während Corona durch die Landesbehörden in Bayern und Sachsen bis Dienstag definiert - und entsprechend personalisierte amtliche Bescheinigungen ausgestellt.

«Die erhöhte Gefahr des Corona-Virus und die Ausweisung Tschechiens zum Mutationsgebiet macht stationäre Grenzkontrollen und die Beschränkung der Einreise leider notwendig», sagte Wöller. Pendler in den systemrelevanten Branchen und Betrieben dürfen einreisen. Sie müssen ab Dienstag dafür neben dem Nachweis eines negativen Coronatests in den kommenden Tagen ihren Arbeitsvertrag dabeihaben und die digitalen Einreiseanmeldungen vorliegen.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH