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Verwaltungsgericht lässt Fahrraddemo auf Autobahn zu

Arbeitsgericht, Sozialgericht und Verwaltunsggericht steht an der Fassade des Gerichtsgebäudes. Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa
Arbeitsgericht, Sozialgericht und Verwaltunsggericht steht an der Fassade des Gerichtsgebäudes. Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa

Fahrräder auf der Autobahn? Ausnahmsweise ja, hat das Dresdner Verwaltungsgericht entschieden - aber mit Auflagen.

Die Initiative Verkehrswende Dresden kann einen für Sonntag geplanten Fahrradkorso wie beabsichtigt auf einer Teilstrecke der Autobahn 4 veranstalten. Das entschied das Verwaltungsgericht Dresden mit Beschluss vom Mittwoch (Az.: 6 L 755/21), wie es am Donnerstag mitteilte. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht ließ die Möglichkeit der Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen zu.

Unter dem Motto «Stoppt den Ausbau der A4! Sozial-ökologische Verkehrswende jetzt!» will die Initiative nach einer Kundgebung auf dem Schlesischen Platz in Dresden den Fahrradkorso starten. Nach einer Zwischenkundgebung an der Auffahrt Dresden-Flughafen solle der Korso über die Autobahn zur Abfahrt Dresden-Hellerau fortgesetzt werden. Diese Streckenführung wurde von der Stadt Dresden untersagt.

Die Versammlungsbehörde begründete dies vor allem mit einer «Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs». Der Aufzug auf der stark belasteten Autobahn mache deren Sperrung nicht nur in Fahrtrichtung Chemnitz erforderlich, sondern auch - zur Vermeidung von «Gafferunfällen» - in der Gegenrichtung nach Berlin beziehungsweise Görlitz.

Dieser Argumentation folgten die Verwaltungsrichter zwar nicht, machten aber den Anmeldern der Demonstration Auflagen. So müssen sie den Beginn des Korsos um vier Stunden von 12.00 Uhr auf 8.00 Uhr vorverlegen. So könnte die Autobahn vor der ab etwa 10.00 Uhr zu erwartenden Höchstbelastung von den Kundgebungsteilnehmern genutzt werden. Die Zwischenkundgebung muss von der Autobahnauffahrt Dresden-Flughafen zur Autobahnabfahrt Dresden-Hellerau verlegt werden.

Eine Vollsperrung der Autobahn ist nach Auffassung des Gerichts nicht notwendig. Die Radfahrer könnten auf der ganz rechten Spur fahren, eine weitere Spur stehe zur Sicherung durch die Polizei zur Verfügung. Die restlichen beiden Spuren schließlich könnten bei einem Tempolimit vom Kraftfahrzeugverkehr genutzt werden.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH