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Eingreifen bei Corona-Protesten ist Ermessensfrage

Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Bei den anhaltenden Corona-Protesten in Sachsen ist es nach Einschätzung eines Staatsrechtlers für die Polizei eine Frage des Ermessens, ob sie dagegen vorgeht oder nicht. «Die Polizei kann einschreiten, aber sie muss es nicht tun», sagte der Rechtswissenschaftler Jochen Rozek von der Universität Leipzig am Montag. Die Beamten müssten jeweils in der konkreten Situation abwägen, inwiefern die öffentliche Sicherheit durch die nicht angemeldeten «Spaziergänge» und Aktionen gestört sei.

Die sächsische Corona-Notfallverordnung gestattet derzeit nur ortsfeste Kundgebungen mit maximal zehn Teilnehmern. Am Wochenende hatten vor allem im Süden Sachsens Hunderte Menschen in verschiedenen Orten gegen die Corona-Maßnahmen protestiert. Auch für Montagabend wurde in sozialen Netzwerken zu zahlreichen «Spaziergängen» aufgerufen. Innenminister Roland Wöller (CDU) hatte schon vorige Woche gesagt, dass die Polizei nicht gewaltsam gegen Demonstranten vorgehen werde.

Eine Versammlung mit mehr als zehn Menschen sei derzeit in Sachsen «objektiv ein Rechtsverstoß», sagte Rozek. Wer vorsätzlich so eine Versammlung veranstalte oder sich daran beteilige, begehe eine Ordnungswidrigkeit. «Und von Vorsatz kann man sicher ausgehen, weil allgemein bekannt ist, dass Beschränkungen gelten», sagte Rozek. Die Polizei könne in jedem Fall versuchen, die Personalien der Teilnehmer aufzunehmen.

Laut Rozek ist es allerdings auch fraglich, ob das Grundrecht der Versammlungsfreiheit durch die Notfall-Verordnung überhaupt so strikt eingeschränkt werden darf. Zum Beispiel könne man diskutieren, ob es unterschiedliche Regeln für Geimpfte und Ungeimpfte geben müsste.

Ein Schlupfloch lässt die Notfall-Verordnung allerdings. Die Versammlungsbehörden - also die Landkreise und kreisfreien Städte - dürfen Ausnahmen bewilligen, wenn dies aus Infektionsschutzsicht vertretbar ist. Vorigen Montag hatte der Landkreis Bautzen eine Demonstration mit 300 Teilnehmern zugelassen. An dieser Entscheidung hatte es heftige Kritik gegeben.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH