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KV hält Corona-Testverordnung für «Ungetüm»

Die neue Corona-Testverordnung ist aus Sicht der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV) ein «Ungetüm der Bürokratie» und fern jeder Praxistauglichkeit. Mit der am 30. Juni in Kraft getretenen Testverordnung werde den niedergelassenen Ärzten und ihren Praxismitarbeitern wertvolle Zeit für die eigentliche Arbeit am Patienten geraubt, teilte die KV am Freitag mit.

Um die Berechtigung eines Patienten auf einen sogenannten 3-Euro-Test zu prüfen, müssten die ambulant tätigen Ärzte mit ihren Praxisteams viel Zeit und Aufwand in die Kontrolle dieser staatlichen Maßnahme investieren. Dazu gehörten das Kontrollieren von Konzertkarten, Lichtbildausweisen oder der Corona-Warn-App oder auch die Prüfung der Selbstauskunft beim Besuch von über 60-jährigen Personen. Dies produziere zusätzliche und unnötige Bürokratie im Praxisbetrieb durch neue Papierablagen, das Einrichten einer gesonderten Barkasse, das Beantworten von Nachfragen verunsicherter Patienten und daran anschließende umständliche Verwaltungsvorgänge.

«Dies ist weit mehr als eine andere Zumutung für unsere niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte; hier wird ihnen schlichtweg wertvolle ärztliche Zeit für die Versorgung der Patienten gestohlen», betonte Klaus Heckemann, Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen. Da die Testung symptomloser Patienten keine originäre Aufgabe der Vertragsärzteschaft sei, werden den Mitgliedern empfohlen sehr genau zu überlegen, ob sie hierbei mitwirken möchten.

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