Die Grünen im Sächsischen Landtag fordern ein Moratorium für Rückforderungen von Corona-Soforthilfen. Die Rückzahlung stelle viele Betriebe vor große Herausforderungen, begründete die Fraktion einen Antrag, der nun über den sogenannten Konsultationsmechanismus mit der Minderheitskoalition beraten werden soll. Weitergehende Forderungen in dieser Richtung hatten zuvor schon die AfD und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) erhoben.
Sachsen soll alle Ermessensspielräume ausschöpfen
«Ich erwarte, dass die Staatsregierung unsere Initiative endlich aufgreift und auf die vielen Stimmen der Unternehmerinnen und Unternehmer hört», betonte der Abgeordnete Wolfram Günther. Das Land müsse alle Ermessensspielräume ausschöpfen, um die Situation der Betroffenen zu erleichtern. «Es ist nicht zu verantworten, wenn jetzt durch pauschalisierte Rückforderungsverfahren Existenzen gefährdet und die wirtschaftliche Vielfalt unseres Landes nachhaltig beschädigt wird.»
«Es sollte in unser aller Sinne sein, nicht nur zahlreiche Insolvenzen zu vermeiden, sondern auch das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit und Fairness des Staates zu stärken. Die aktuelle Situation erfordert jedoch unmittelbares Handeln», argumentierte Günther. Man unterstütze daher die Forderung der Kammern nach einem Moratorium der Zahlungen, bis der politische Willensbildungsprozess abgeschlossen ist.
Das Wirtschaftsministerium hatte unlängst in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage des BSW mitgeteilt, dass bereits mehr als 66.000 Unternehmen kontaktiert wurden, um am «Rückmeldeverfahren» für die Hilfen teilzunehmen. Sie müssen erklären, in welchem Umfang damals Zuschüsse tatsächlich erforderlich waren. Wenn die Einnahmen entgegen der Erwartung höher waren als die Ausgaben, soll das Geld wieder zurückgezahlt werden.
Viele Unternehmen zahlten Corona-Hilfen freiwillig zurück
Laut Wirtschaftsministerium haben bis Ende März 2024 mehr als 13.600 Empfänger des Corona-Zuschusses freiwillige Rückzahlungen geleistet. Weitere rund 2.550 Rückzahlungen gab es nach Rückforderungen im Kontext von Prüfungen, etwa wegen einer Strafanzeige. Den Leistungsempfängern sei bekannt, dass die Zuschüsse ausschließlich zur Kompensation der unmittelbar durch die Corona-Pandemie ausgelösten wirtschaftlichen Engpässe im betroffenen Zeitraum genutzt werden durften.
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