Das Verwaltungsgericht in Dresden muss darüber entscheiden, ob eine von Rechtsextremen geplante Straßentheateraufführung durch die Versammlungsbehörde verboten werden durfte. Die rechtsextreme Splitterpartei Freie Sachsen hat gegen die Auflagen des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Klage eingereicht, wie das Gericht in Dresden am Dienstag mitteilte.
Im Rahmen einer Demonstration in Heidenau bei Dresden am Montag sollte der «symbolische Prozess» gegen Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) stattfinden. Als «Hilfsmittel» seien «eine Stoffpuppe und ein symbolischer Pranger angemeldet» worden. Dies sei in der Anmeldung auch geschildert worden, heißt es den Angaben zufolge in der Klageschrift.
Die Versammlungsbehörde hatte die Anmeldung am vergangenen Donnerstag zunächst bestätigt und einige Auflagen hinsichtlich der Versammlungsdurchführung erlassen. Am Tag der Demonstration selbst wurden die Auflagen ausgeweitet. Unter anderem durften die Puppen und der symbolische Pranger nicht mitgeführt werden. Aus Sicht der Kläger waren zum einen diese kurzfristigen Auflagen und zum anderen die Auflagen selbst rechtswidrig.
Zuvor war im Internet mit einem Video für die Veranstaltung geworben worden. In dem Video wird ein Mann in einem rot-orangenen Gefangenenanzug, mit einem Sack über dem Kopf und in Handfesseln in einem Fahrzeug gezeigt. Die Person soll offensichtlich Habeck darstellen. Zu hören ist eine Stimme, die einen vermeintlichen Urteilsspruch verkündet: «Sie, Robert Habeck, werden vom Volk verurteilt zu 16 Wochen Pranger auf dem örtlichen Marktplatz.» Bei der Aktion am Montagabend hatten sich auf dem Marktplatz nur etwa 60 Leute eingefunden. Eine auf einem Kleintransporter montierte Figur in einem Pranger blieb verhüllt.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Dresden gibt es ein Ermittlungsverfahren im Falle des Videos. Es bestehe ein Anfangsverdacht wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten, was laut Gesetz einen Straftatbestand darstellt.
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