Logo Die Sachsen News
Nachrichten / Wirtschaft

CDU hält an Zeitplan für Verfassungsänderung fest

CDU hält an Zeitplan für Verfassungsänderung fest
Das Parteilogo der CDU ist auf orangefarbenen Fahnen abgebildet. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Von: DieSachsen News

Die CDU im Sächsischen Landtag hält an ihrem Zeitplan für eine Verfassungsänderung im Zusammenhang mit der Schuldenbremse fest. «Wir warten die Novembersteuerschätzung ab. Damit ist ein Kassensturz und eine Prognose der Einnahmesituation möglich», erklärte CDU-Finanzexperte Georg-Ludwig von Breitenbuch am Montag in Dresden: «Wir brauchen Klarheit, wie viel wir tatsächlich an Corona-Krediten brauchen. Dann reden wir über das Neuverschuldungsverbot und die damit verbundene Tilgung.» Der Fraktionsvorstand werde sich auf einer Klausur vom 24. bis 26. November mit den finanzpolitischen Rahmenbedingungen befassen.

Sachsen hatte im Vorjahr erstmals seit 2006 wieder Schulden gemacht. Der Landtag ermächtigte die Regierung, zur Bewältigung der Pandemie-Folgen Kredite von bis zu sechs Milliarden Euro aufzunehmen. Nach den gesetzlichen Vorgaben in der Verfassung müssen diese Kredite in nur acht Jahren zurückgezahlt werden. Nach zwei tilgungsfreien Jahren ist die erste Tranche 2023 fällig - knapp 300 Millionen Euro. Die CDU- Koalitionspartner Grüne und SPD sind genau wie die Linken dafür, die Rückzahlungsfrist auf bis zu 30 Jahre zu erhöhen. Dazu müsste aber die Verfassung geändert werden, wofür eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist.

Mehr aus dieser Kategorie

«Für uns als CDU ist wichtig, die coronabedingten Schulden verlässlich und möglichst zügig zu tilgen. Das ist Ausdruck von Sparsamkeit und Verantwortungsbewusstsein gegenüber den künftigen Generationen. Damit wahren wir unsere Unabhängigkeit gegenüber den internationalen Finanzmärkten», betonte von Breitenbuch.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Sachsen News
Artikel von

Sachsen News

Sachsen News ist für die Inhalte selbst verantwortlich. Es gilt der Kodex der Plattform. Die Plattform prüft und behandelt Inhalte gemäß den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach dem NetzDG.

Social Media