Die in Sachsen Anfang Juni beschlossene 1000-Meter-Abstandsregel für Windräder zu Wohngebäuden könnte künftig durch den Bund gekippt werden, falls nicht genug Fläche für den Windkraftausbau zur Verfügung gestellt wird. Das sehen Pläne des Wirtschafts- und Klimaschutzministeriums sowie des Bauministeriums in Berlin vor, die am Mittwoch in die Ressortabstimmung gingen. «Verhinderungsplanung» sei nicht akzeptabel, sagte Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) mit Blick auf strenge Regelungen in Ländern zum Abstand von Windrädern zu Wohnhäusern.
Die Länder sollen im Grundsatz weiter Mindestabstände zur Wohnbebauung bis zu 1000 Meter festlegen können, müssen aber sicherstellen, dass sie gesetzlich vorgegebene Flächenziele erreichen, wie es aus Ministeriumskreisen hieß. Falls sie dies nicht tun, sollen landesspezifische Abstandsregeln nicht angewandt werden dürfen. Das Ziel ist, dass der Bau von neuen Windrädern künftig nicht mehr durch strenge Abstandsregeln erschwert werden soll.
Der Landtag in Sachsen hatte am 1. Juni die sächsische Bauordnung geändert und dabei auch den 1000-Meter-Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohngebäuden besiegelt. Davon kann abgewichen werden, wenn es um das sogenannte Repowering, also das Nachrüsten bestehender Anlagen, geht oder wenn der Abstand im Außenbereich auf Wunsch der Gemeinden unterschritten werden soll.