Für einen der Angeklagten im Prozess um den Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden ist am Freitag eine Abtrennung des Verfahrens und Freispruch beantragt worden. Nach Ansicht von Verteidiger Andreas Boine ergab die Beweisaufnahme, dass sich die Indizien gegen seinen 24 Jahre alten Mandanten in Luft aufgelöst haben. Eine DNA-Mischspur aus einem Auto könne nicht als Beleg dienen, dass sich sein Mandant in dem Fahrzeug befand. Auch die Hunde-Spur habe sich als «Nullum» erwiesen.
Boine sah es zudem als erwiesen an, dass sich sein Mandant am frühen Morgen des Tattages in einer Klinik in Berlin-Neukölln behandeln ließ und deshalb zur fraglichen Zeit gar nicht in Dresden sein konnte. Der Anwalt betonte, der 24-Jährige sei wegen des Prozesses am Landgericht Dresden in Sachsen untergebracht und könne nicht seine Jugendstrafe von viereinhalb Jahren für den Einbruch ins Berliner Bode-Museum verbüßen. Dort mache er eine Berufsausbildung. Vor dem neuen Ausbildungsjahr wolle er nicht weiter unnötig Zeit verlieren.