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Axtmord von Syrau: Was trieb 28-Jährigen an?

Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. / Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. / Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Mit einer Axt soll ein 28-Jähriger in Syrau (Vogtlandkreis) einen Bekannten im Schlaf überrascht und mehrfach auf den Kopf geschlagen haben. Rund ein halbes Jahr später muss sich der Deutsche wegen Mordes am Landgericht Zwickau verantworten. Doch zum Prozessauftakt am Mittwoch hat sich der gelernte Koch zu den Vorwürfen in Schweigen gehüllt.

Dafür berichteten andere von früheren Geständnissen des Mannes. Ein Polizist schilderte, wie der Angeklagte in den Morgenstunden des 12. April die Beamten auf einen Plastikstuhl sitzend und Bier trinkend empfing. Er habe geäußert, dass er den Mann umgebracht habe, sagte der Polizist. Später habe er sinniert, er hätte nicht gedacht, dass so viel Blut spritzt, wenn man einem Menschen eine Axt auf den Kopf schlägt. Auch laut einem psychiatrischen Gutachter hat der Angeklagte bei einer Untersuchung gesagt, er habe dem Mann «eine Axt in den Kopf geschlagen».

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hat sich der Deutsche nachts über einen Hintereingang in das Nachbarhaus geschlichen und seinen Bekannten im Schlaf überrascht. Er habe ihm eine Bierflasche auf den Kopf geknallt, mit einem Küchenmesser zugestochen und ihm dann fünf Mal kräftig eine Axt auf den Kopf geschlagen, so die Anklage. Daraufhin sei das Opfer verblutet. Nach Angaben des Gerichts steckte die Axt noch im Kopf des Getöteten, als ihn Polizisten fanden.

Die Anklage lautet auf Mord im Zustand verminderter Schuldfähigkeit. Der Angeklagte soll zum Zeitpunkt des Angriffs betrunken gewesen sein, ein Atemalkoholtest hatte rund 2 Promille ergeben.

Das Opfer war der Lebensgefährte der langjährigen Freundin und Nachbarin des Angeklagten. Nach Aussage der Frau kannte sie den Angeklagten seit rund zehn Jahren und hatte mehrfach sexuellen Kontakt zu ihm. Sie war bei dem Axtangriff im Haus, will davon aber nichts mitbekommen haben.

Anlass für die Bluttat war laut Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte sein Handy an der Steckdose einer Garage aufladen wollte, dort aber der Strom abgestellt war. Dafür habe er seinen Bekannten verantwortlich gemacht. Laut dem psychiatrischen Gutachter soll er gesagt haben, dass er sich gekränkt und missachtet fühlte. Ein Polizist berichtete von Aussagen, wonach das Opfer fremdgegangen sei. Dafür habe er sich für dessen Lebensgefährtin rächen wollen.

Für den Prozess am Landgericht Zwickau sind bislang zwei weitere Termine am 11. und 23. November geplant.

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