Der Landkreis Zwickau hat ein Verbot für die Wasserentnahme mit Pumpen oder Schläuchen aus oberirdischen Gewässern verhängt. Grund sei die Niedrigwassersituation, teilte der Landkreis am Donnerstag mit. Mit der Maßnahme sollen Gewässer geschützt und ein Trockenfallen verhindert werden. Das Verbot gilt demnach von Samstag (22. Juli) bis Ende Oktober. Ein solches Verbot gilt bereits in Dresden, Chemnitz sowie dem Vogtlandkreis und den Landkreisen Nordsachsen und Leipzig.
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