Das Kabinett der Sächsischen Staatsregierung hat am Dienstag die Corona-Maßnahmen für den Sport gelockert. Ausgehend vom Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 16. Februar 2022 kommt auf Außensportanlagen die 3G-Regel zur Anwendung, wie der Sächsische Fußball-Verband am Mittwoch mitteilte. Die Änderungen treten am 23. Februar in Kraft und gelten bis einschließlich 3. März 2022.
Damit können auch Personen über 18 Jahre an sportlichen Aktivitäten teilnehmen, wenn sie einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorzeigen können. Die neuen Lockerungen sind jedoch inzidenzabhängig und gelten nur, wenn weniger als 420 Intensiv-Betten oder weniger als 1300 normale Betten im Freistaat belegt sind.
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