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Corona-Regeln im Einzelhandel: Branche will Erleichterung

Burkhard Jung (SPD), Oberbürgermeister von Leipzig. / Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Burkhard Jung (SPD), Oberbürgermeister von Leipzig. / Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Die Debatte um das richtige Maß für Schutzmaßnahmen beim Einkaufen in der Corona-Pandemie hält an. Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) forderte am Dienstag pragmatische Lösungen für den Einzelhandel in Sachsen - wie die Zulassung eines sogenannten 2G-Bändchens. «Der Freistaat muss die existenzbedrohende Lage des Einzelhandels zur Kenntnis nehmen und in seiner Corona-Schutzverordnung berücksichtigen.» Das Einkaufen in den Innenstädten dürfe «nicht zugrunde reguliert» werden.

Jung sprach sich ausdrücklich für eine Bändchen-Lösung aus, wie sie etwa Frankfurt am Main schon Ende Dezember eingeführt hatte. Kundinnen und Kunden sollen demzufolge ihren Impf- oder Genesungsnachweis einmal an einem Kontrollpunkt erbringen und dann mit einem Bändchen Zugang zu allen Geschäften in der Innenstadt erhalten. «Das ausdrückliche Verbot einer solchen einfachen und unternehmensfreundlichen Regelung, wie sie der Freistaat in der vergangenen Woche ausgesprochen hat, kann ich nicht nachvollziehen», kritisierte der Oberbürgermeister.

Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) schien am Dienstag nicht abgeneigt. «Im Rahmen der Anträge für die neue Verordnung brachte die Stadt Leipzig diesen Vorschlag ein. Ich finde, das ist keine schlechte Variante», sagte sie der Deutschen Presse-Agentur in Dresden. Manche hätten damit gute Erfahrungen gemacht. Das sei ein guter Ansatz: «Alles, was zur Erleichterung beitragen kann und gleichzeitig dem Infektionsschutz dient, wollen wir auch machen.»

Das Kabinett will die neue Corona-Schutzverordnung am Mittwoch beschließen. Auch der Handelsverband Sachsen hatte die geplanten Regelungen schon vorab kritisiert. Er forderte eine Aufhebung der 2G-Regel im Einzelhandel und weitere Erleichterungen. Vor allem bei Unterschreitung von Schwellenwerten in der Pandemie müsse 2G wegfallen, erklärte der Verband. Buchhandlungen, Blumengeschäfte, Gartenmärkte und Baumärkte sollten als Geschäfte der Grundversorgung gelten und wie Supermärkte ohne 2G-Status aufgesucht werden können.

Die AfD im Sächsischen Landtag stieß am Dienstag in das gleiche Horn. Neben Bekleidungs- und Schuhgeschäften sollten auch Schreibwaren- und Buchläden sowie Blumengeschäfte von der 2G-Regel befreit werden, forderte die Abgeordnete Doreen Schwietzer. «Eltern von kleinen Kindern stehen so vor schier unüberwindbaren Problemen: Monatelang sollen sie keine Schuhe für ihre wachsenden Kinder kaufen dürfen. Monatelang soll es keine neuen Hosen geben, und auch der Kauf von Schulmaterialien gestaltet sich schwierig», argumentierte Schwietzer und sprach von einer «familienfeindlichen Politik».

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