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Behindertenwerkstätte: Köpping übergibt Fördermittelbescheid

Petra Köpping (SPD) mit einem Mundschutz. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/ZB/Archivbild
Petra Köpping (SPD) mit einem Mundschutz. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/ZB/Archivbild

Mit einem bundesweit einmaligen Programm will Sachsen die von der Corona-Pandemie verursachten Einkommensverluste in Werkstätten für Behinderte ausgleichen. Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) übergibt dazu am heutigen Donnerstag (10.00 Uhr) in Leipzig einen Fördermittelbescheid in Höhe von vier Millionen Euro an den Kommunalen Sozialverband Sachsen. Er ist für die Umsetzung des Programms und die Bewilligung der Gelder an die Werkstätten und andere Leistungsanbieter zuständig. Mit den Fördermitteln soll es zumindest einen Ausgleich für das entgangene Arbeitsentgelt der 16 000 Beschäftigten geben.

Mit Beginn des Coronavirus-Ausbruchs wurde ein Betreuungsverbot für die betreffenden Werkstätten und Angebote anderer Leistungsanbieter erlassen. Mit der Schließung der Werkstätten konnten sie nicht mehr die zur Bezahlung erforderlichen Erträge erwirtschaften. Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld oder andere Leistungen für den Einkommensausfall können nach Angaben des Gesundheitsministeriums nicht geltend gemacht werden.

Über das neue Förderprogramm können die Werkstätten nun für alle Beschäftigten eine Zuwendung in Höhe von je 89 Euro erhalten - für jeden Monat, an dem das Betreuungsverbot gilt. Nach Angaben des Ministeriums sind die Werkstätten verpflichtet, die gewährten Fördermittel an die Beschäftigten auszuzahlen. Das Geld stammt aus dem «Corona-Bewältigungsfonds» des Freistaates.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Petra Köpping (SPD) mit einem Mundschutz. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/ZB/Archivbild