Der geplante Bau einer Moschee der islamischen Ahmadiyya-Gemeinde in Leipzig für etwa 100 Menschen hat eine erste juristische Hürde genommen. Die Klagen von zwei benachbarten Eigentümern gegen die Baugenehmigung des Gebetshauses wurden abgewiesen, wie das Verwaltungsgericht Leipzig entschied. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Die Kläger hatten unter anderem argumentiert, der Betrieb der Moschee werde wesentlich mehr Menschen anziehen als genehmigt. Das Gebot der Rücksichtnahme werde wegen des daher zu erwartenden Lärms und der Parkplatzsuche von Moscheebesuchern verletzt. Auch passe die Moschee an der geplanten Stelle nicht in das Stadtbild, hieß es. Damit scheiterten die Kläger nun aber in erster Instanz.
Die Stadt Leipzig hatte bereits im September 2021 die Baugenehmigung erteilt. Nach Bekanntgabe der Pläne war es immer wieder zu heftigen Protesten gekommen. So wurden etwa blutige Schweineköpfe auf dem Grundstück aufgespießt.
Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten