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Zeitung: Sachsen plant «Gesundheitsnotstandsgesetz»

Symbolbild Corona / pixabay
Symbolbild Corona / pixabay

Sachsens Regierung plant nach einem Bericht der «Sächsischen Zeitung» ein «Gesundheitsnotstandsgesetz». Mitten in der Corona-Pandemie wolle das Land die rechtlichen Möglichkeiten zum Durchsetzen staatlicher Schutz- und Hilfsmaßnahmen erweitern, berichtete die Zeitung am Mittwoch. Das Sozialministerium wollte sich auf Anfrage nicht zu Details äußern.

«Es gibt zurzeit im Innenministerium sowie im Gesundheitsministerium Überlegungen, wie im Falle eines Gesundheitsnotstandes Material- und Personalressourcen gesichert werden können», teilte das Sozialressort aber mit. Die für einen derartigen Gesetzentwurf notwendigen Rahmenbedingungen befänden sich noch in der Abstimmung. Da es sich um ein noch nicht innerhalb der Staatsregierung abgeschlossenen Verfahren handele, würden Inhalte derzeit nicht kommentiert.

Nach dem Zeitungsbericht soll das Gesetz vorerst bis Ende 2022 gelten. Im Fall eines Notstandes seien alle Bürger und Unternehmen verpflichtet, Auskunft darüber zu geben, ob man im Besitz einer bestimmten Menge von medizinischen, pflegerischen oder sanitären Materials ist, das zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung benötigt wird beziehungsweise ob man in der Lage ist, dieses Material herzustellen. Im letzteren Fall könnten die Behörden die Produktion bestimmter Hilfsgüter dann gegen Bezahlung anordnen.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH