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Sachsen: Kabinett beschließt neue Corona-Regeln #2G #Hospitalisierung

Eine FFP2-Maske liegt auf einem Leuchttisch. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Illustration
Eine FFP2-Maske liegt auf einem Leuchttisch. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Illustration

Sachsen setzt in der Corona-Pandemie künftig verstärkt auf das 2G-System. Die Möglichkeit, nur noch Geimpften und Genesenen Zutritt zu gewähren, soll für die Innengastronomie, Veranstaltungen in Innenräumen, Events von bis zu 5000 Personen, Hallenbäder und Saunen sowie Diskotheken und Clubs gelten. Die Regelung ist in der am Dienstag vom Kabinett beschlossenen neuen Corona-Schutzverordnung als Optionsmodell formuliert.

Niemand sei verpflichtet, jeder könne das für sich selbst abwägen, sagte Sozialministerin Petra Köpping (SPD). Wenn die Einrichtungen 2G nutzen, fallen Beschränkungen wie Maskenpflicht und das Abstandsgebot weg, allerdings muss eine Einlasskontrolle erfolgen. Für Kinder unter 16 Jahren gilt das 2G-Modell nicht.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Einrichtungen für 2G

Unter anderem folgende Einrichtungen, Veranstaltungen und sonstige Angebote können somit sämtliche Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen und die Maskenpflicht nur dann aufheben, wenn ausschließlich geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher anwesend sind:

  • Innengastronomie
  • Veranstaltungen und Festen in Innenräumen
  • Sport im Innenbereich
  • Hallenbäder und Saunen
  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich
  • Großveranstaltungen mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 5.000 zeitgleich anwesenden Besucherinnen und Besuchern
  • touristische Bahn- und Busfahrten
  • Diskotheken, Bars, Clubs im Innenbereich
  • Kunst-, Musik- und Tanzschulen im Innenbereich

Beschäftigte, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen über einen negativen Testnachweis verfügen und während der Dauer der Veranstaltung oder des Angebots einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Alle körpernahen Dienstleistungen, Kantinen und Mensen sowie Angebote von Bädern und Saunen oder Fitnessstudios, sofern sie medizinischen oder therapeutischen Zwecken dienen, sind von der Möglichkeit des optionalen 2G-Modells grundsätzlich ausgenommen.

Überlastungsstufen in Sachsen - Hospitalisierungen

Die Möglichkeit, nur Geimpfte und Genesene zuzulassen, entfällt mit Erreichen der Überlastungsstufe. Dann wird 2G verpflichtend – Maskenpflicht wie auch Kapazitätsbeschränkungen sind zu beachten.

Die Vorwarnstufe ist damit fortan am zweiten Tag erreicht, wenn zuvor an fünf aufeinander folgenden Tagen

  • die 7-Tage-Inzidenz Hospitalisierungen den Wert von 7,00 überschreitet und
  • 650 Betten auf den Normalstationen oder 180 Betten auf den Intensivstationen sächsischer Krankenhäuser mit COVID-19-Patienten belegt sind.

Die Überlastungsstufe ist am zweiten Tag erreicht, wenn zuvor an fünf aufeinanderfolgenden Tagen:

  • die 7-Tage-Inzidenz Hospitalisierungen den Wert von 12,00 überschreitet und
  • 1.300 Betten auf den Normalstationen oder 420 Betten auf den Intensivstationen mit COVID-19-Patienten belegt sind.


Quelle: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/742140