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Picknick hinter der Landesgrenze - Welche Regeln gelten wo?

Ein Zettel mit der Aufschrift «Wir haben Geöffnet» hängt im Schaufenster eines Geschäftes. Foto: Daniel Reinhardt/dpa/Symbolbild
Ein Zettel mit der Aufschrift «Wir haben Geöffnet» hängt im Schaufenster eines Geschäftes. Foto: Daniel Reinhardt/dpa/Symbolbild

Darf das Einkaufszentrum öffnen? Sind Gottesdienste erlaubt? Und haben Schulen geöffnet? Die Corona-Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern unterscheiden sich teilweise deutlich. Das führe zu einer Unsicherheit und könne sich künftig auch in Unverständnis für Regeln äußern, warnt Hendrik Träger, Politikwissenschaftler der Universität Leipzig. Doch wie unterscheiden sich die Bestimmungen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eigentlich konkret? Ein Überblick.

VERLASSEN VON WOHNUNGEN: Die Thüringer und Sachsen dürfen ihre Wohnungen und Häuser auch ohne Grund verlassen. Allerdings gelten in beiden Freistaaten Kontaktbeschränkungen. Mitglieder eines Haushalts dürfen sich nur mit einer weiteren Person treffen. In Thüringen gilt das sowohl drinnen als auch draußen, in Sachsen sind Treffen nur im öffentlichen Raum gestattet. In Sachsen-Anhalt darf die Wohnung hingegen weiterhin nur mit triftigem Grund verlassen werden. Legitime Gründe sind etwa der Gang zur Arbeit, zum Einkaufen, Arztbesuche, aber auch Sport, Gassi gehen und ein Spaziergang. Auch hier gilt: Nur mit Mitbewohnern und höchstens mit einer weiteren Person.

SCHULEN: In den drei Ländern dürfen zunächst Schüler der Abschlussklassen zurück in die Schulen. In Sachsen kehrten Abiturienten am Montag in die Klassenräume zurück, am Mittwoch folgten Abschlussklassen anderer Schularten. In Thüringen können sich Abiturienten ab kommendem Montag in den Schulen auf ihre Prüfungen vorbereiten, ab 4. Mai sollen weitere Abschlussklassen folgen. In Sachsen-Anhalt dürfen Schüler von Abschlussklassen am heutigen Donnerstag wieder in die Schulen. Ab 4. Mai sollen die Abschlussklassen des kommenden Schuljahres sowie Viertklässler in die Klassenräume zurückkehren. Unterschiedliche Regelungen bei der Öffnung von Schulen hält Politikwissenschaftler Träger für vertretbar. Immerhin seien die Sommerferien ohnehin gestaffelt. «Corona kam für die einen eher im Schuljahr, für die anderen später», sagte er.

GESCHÄFTE: Seit Montag haben in Sachsen und Sachsen-Anhalt neben Supermärkten, Buch- und Fahrradläden, Baumärkten und Autohäusern auch andere Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder geöffnet. Während in Sachsen-Anhalt auch entsprechende Läden in Einkaufszentren aufsperren dürfen, bleiben sie in Sachsen geschlossen. Dadurch könne etwa in der Region Halle/Leipzig ein Einkaufstourismus entstehen, warnte Politikwissenschaftler Träger. Ab Freitag dürfen in Thüringen Geschäfte mit maximal 800 Quadratmetern Verkaufsfläche wieder öffnen. Auch größere Läden dürfen aufsperren, wenn sie ihre Verkaufsfläche entsprechend verkleinern.

FRISEURE: Ab 4. Mai dürfen Friseure, Kosmetiker und Nagelstudios in Sachsen-Anhalt wieder öffnen. Die Thüringer dürfen sich dann ebenfalls wieder ihre Haare und Bärte schneiden lassen. Kosmetikstudios bleiben im Freistaat aber erstmal weiterhin geschlossen. Sachsens Regierung will derweil voraussichtlich am 30. April entscheiden, ob Friseure und Kosmetiker ab 4. Mai wieder öffnen dürfen.

MASKENPFLICHT: In Sachsen gilt seit Montag eine Maskenpflicht beim Einkaufen und in Bussen und Bahnen. Sachsen war das erste Bundesland mit der Regelung - alle anderen zogen nach. Ab Donnerstag gilt auch in Sachsen-Anhalts Geschäften und im Öffentlichen Nahverkehr eine Mundschutzpflicht. Von Freitag an ist die Maske vor Mund und Nase auch in Thüringen Pflicht - nachdem die Städte Jena und Nordhausen vorgeprescht waren und früh eine Maskenpflicht eingeführt hatten.

GOTTESDIENSTE: In Sachsen-Anhalt sind Gottesdienste bis auf weiteres nicht erlaubt. In Sachsen sind seit Montag wieder Gottesdienste mit bis zu 15 Besuchern gestattet. In Thüringen sind Gottesdienste ab Donnerstag wieder möglich. Die Teilnehmerzahl ist aber begrenzt - auf 30 Menschen in geschlossenen Räumen und 50 unter freiem Himmel.

PICKNICK: Öffentliche Veranstaltungen wie Picknicke oder Grillpartys sind in Sachsen-Anhalt sowohl drinnen als auch draußen untersagt. Anders in Sachsen und Thüringen: Einem Picknick mit dem eigenen Haushalt und maximal einer weiteren Person steht in beiden Freistaaten nichts im Wege, solange größere Abstände zu anderen auf der Fläche eingehalten werden. Wer allerdings an einem Imbiss in Thüringen eine Bratwurst kauft, darf diese erst zehn Meter vom Imbissstand entfernt essen.

BIBLIOTHEKEN: Auch bei Büchereien unterscheiden sich die Regelungen der Länder. In Thüringen haben Bibliotheken seit Montag wieder geöffnet. In Sachsen dürfen lediglich Fachbibliotheken und Archive öffnen. Bibliotheken in Sachsen-Anhalt bleiben grundsätzlich geschlossen, ab dem 4. Mai sollen Universitätsbibliotheken wieder öffnen.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Ein Zettel mit der Aufschrift «Wir haben Geöffnet» hängt im Schaufenster eines Geschäftes. Foto: Daniel Reinhardt/dpa/Symbolbild