Darf das Einkaufszentrum öffnen? Sind Gottesdienste erlaubt? Und haben Schulen geöffnet? Die Corona-Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern unterscheiden sich teilweise deutlich. Das führe zu einer Unsicherheit und könne sich künftig auch in Unverständnis für Regeln äußern, warnt Hendrik Träger, Politikwissenschaftler der Universität Leipzig. Doch wie unterscheiden sich die Bestimmungen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eigentlich konkret? Ein Überblick.
VERLASSEN VON WOHNUNGEN: Die Thüringer und Sachsen dürfen ihre Wohnungen und Häuser auch ohne Grund verlassen. Allerdings gelten in beiden Freistaaten Kontaktbeschränkungen. Mitglieder eines Haushalts dürfen sich nur mit einer weiteren Person treffen. In Thüringen gilt das sowohl drinnen als auch draußen, in Sachsen sind Treffen nur im öffentlichen Raum gestattet. In Sachsen-Anhalt darf die Wohnung hingegen weiterhin nur mit triftigem Grund verlassen werden. Legitime Gründe sind etwa der Gang zur Arbeit, zum Einkaufen, Arztbesuche, aber auch Sport, Gassi gehen und ein Spaziergang. Auch hier gilt: Nur mit Mitbewohnern und höchstens mit einer weiteren Person.