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Neue Corona-Schutzverordnung für Sachsen beschlossen

Sachsens Landesregierung hat die neue Corona-Schutzverordnung beschlossen. Sie tritt nach Angaben vom Dienstag am 1. Oktober in Kraft und gilt bis zum 7. April 2023. Die mittlerweile 60. Verordnung seit Pandemie-Beginn im März 2020 sieht keine Verschärfungen oder großen Änderungen vor. Sie folgt im Wesentlichen den sogenannten Basisschutzmaßnahmen, die der Bundestag kürzlich beschlossen hatte.

Zu den zentralen Bestimmungen gehören eine FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen, Kliniken und Arztpraxen sowie eine Masken- und Testnachweispflicht für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Ergänzend im Freistaat gilt weiterhin, dass in Bus und Bahn mindestens ein medizinischer Mundschutz zu tragen ist - Kinder unter sieben Jahren sind davon ausgenommen.

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