loading

Nachrichten werden geladen...

Kürzung AfD-Liste: Fraktion klagt auf Herausgabe von Notizen

Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Die AfD will die Herausgabe von Dokumenten für den parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Kürzung ihrer Landesliste bei der sächsischen Landtagswahl 2019 juristisch erzwingen. Am Freitag informierte die AfD-Fraktion im Landtag über eine entsprechende Klage beim Verfassungsgerichtshof in Leipzig.

Man habe im U-Ausschuss den Beweisantrag gestellt, die Notizen von zwei wichtigen Zeugen vorzulegen. Die Regierungsparteien hätten das aber abgelehnt. «Um die mögliche Einflussnahme der Landesregierung untersuchen zu können, benötigen wir dringend diese womöglich brisanten Notizen», erklärte AfD-Obmann Norbert Mayer.

Der Landeswahlausschuss hatte am 5. Juli 2019 eine Kürzung der AfD-Landesliste beschlossen und dafür formale Mängel geltend gemacht. Die Aufstellung der Liste erfolgte auf zwei verschiedenen Versammlungen mit unterschiedlichen Versammlungsleiter. Zudem wurde das Wahlverfahren mittendrin geändert. Der Wahlausschuss ließ deshalb nur 18 der 61 AfD-Bewerber zu. Die AfD sah darin ein politisches Manöver.

Das Verfassungsgericht Leipzig entschied später, dass die AfD mit 30 Listenkandidaten antreten darf. Trotz vieler gewonnener Direktmandate konnte sie von den ihr zustehenden 39 Mandaten nur 38 übernehmen. Ein U-Ausschuss soll nun klären, ob Regierungsmitglieder die Entscheidung des Landeswahlausschusses beeinflussten.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH