loading

Nachrichten werden geladen...

Keine Aussage von «Revolution Chemnitz»-Mitglied bei Prozess

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: Copyright: pixabay.com/Decker & Böse Rechtsanwaltsgesel/obs/Symbolbild
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: Copyright: pixabay.com/Decker & Böse Rechtsanwaltsgesel/obs/Symbolbild

Im Prozess gegen sechs mutmaßliche Mitläufer hat am Montag auch das achte verurteilte Mitglied der rechtsextremen Terrorgruppe «Revolution Chemnitz» keine Aussage als Zeuge gemacht. Der Mann berief sich am dritten Verhandlungstag am Amtsgericht Chemnitz auf sein Auskunftsverweigerungsrecht. Hintergrund ist, dass das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden gegen ihn ebenso wie für weitere fünf Männer noch nicht rechtskräftig ist.

Lediglich zwei hatten ihre Revision zurückgezogen. Das OLG hatte gegen die acht Männer mehrjährige Haftstrafen wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verhängt.

Die acht Mitglieder der Gruppe «Revolution Chemnitz» sollten als Zeugen zu einem Überfall auf Parkbesucher am 14. September 2018 am Chemnitzer Schlossteich aussagen. Am Amtsgericht wird gegen sechs Deutsche im Alter von 25 bis 34 Jahren verhandelt. Die Anklage wirft ihnen Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall vor. Mehrere der Angeklagten sind vorbestraft, unter anderem wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Die Männer sollen im Anschluss an eine Demonstration der rechtsextremen Vereinigung Pro Chemnitz an einem Überfall auf Parkbesucher an der Schlossteichinsel beteiligt gewesen sein. Dabei sollen sie mit Quarzhandschuhen und Flaschen bewaffnet gewesen sein.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: Copyright: pixabay.com/Decker & Böse Rechtsanwaltsgesel/obs/Symbolbild