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Gericht: OB-Wahlen in Dresden und Zittau korrekt gelaufen

Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. / Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. / Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Die Oberbürgermeisterwahlen 2022 in Dresden und in Zittau müssen nicht wiederholt werden - und die Oberbürgermeister dürfen im Amt bleiben. Das geht aus vier Urteilen der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden hervor, wie dieses mitteilte. Das Gericht habe am Donnerstag sämtliche Klagen abgewiesen.

In drei Verfahren hatten Bürger gegen die OB-Wahl vom Juli 2022 in der Landeshauptstadt Dresden geklagt. Sie wandten sich unter anderem gegen die Zulassung des im zweiten Wahlgang erfolgreichen Amtsinhabers Dirk Hilbert (FDP). Im Urteil dazu hieß es, die Unregelmäßigkeiten hätten nicht das hinreichende Gewicht gehabt, um die Wahl für ungültig zu erklären. Gegen die Zulassung Hilberts zur Wahl hatte es schon vor der Wahl zahlreiche Beschwerden gegeben. Die Landesdirektion hatte aber bei seiner Aufstellung nur geringfügige Form- und Verfahrensfehler gesehen. «Es sind keine wesentlichen Verfahrensvorschriften verletzt», hatte Jens Roth, Referatsleiter für kommunalrechtliche Fragen bei der Landesdirektion, vor rund einem Jahr erklärt.

Mit Blick auf die Dresdner Wahl ging es auch um die verspätete Versendung von Briefwahlunterlagen, die nach Auffassung der Kläger zur Ungültigkeit der Wahl hätte führen müssen. Die Einwände, dass in einer Vielzahl von Fällen Wahlunterlagen verspätet versendet worden seien, sahen die Richterinnen und Richter aber unter anderem als unzureichend begründet an.

Im Fall der Oberbürgermeisterwahl in Zittau wurde dem Gewinner und vorherigen Amtsinhaber Thomas Zenker (Zittau kann mehr) von einem unterlegenen Konkurrenten Wahlmanipulation vorgeworfen. Er selbst sei sechs Wochen vor der Wahl auf Betreiben des Amtsinhabers als 2. Stellvertretender Bürgermeister abgewählt worden. Das Gericht sah keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass von einer Wahlmanipulation ausgegangen werden müsse, wie es hieß.

Gegen die Urteile können die Beteiligten je binnen eines Monates nach Zustellung der Urteile Rechtsmittel beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

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