Die AfD hat wie erwartet Einspruch gegen die Gültigkeit der sächsischen Landtagswahl am 1. September eingelegt. Hintergrund ist die vom Landeswahlausschuss veranlasste Kürzung der AfD-Landesliste, die vom Verfassungsgerichtshof Sachsens teilweise bestätigt wurde. Die Verteilung der Abgeordnetensitze sei durch eine unrichtige Anwendung von Vorschriften des Wahlgesetzes beziehungsweise der Landeswahlordnung beeinflusst worden, teilte die AfD am Freitag mit. Den Einspruch hatte sie schon vor der Wahl angekündigt. Durch die Listenkürzung hat die AfD einen Sitz weniger als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würde. Für die Wahlprüfung ist ein entsprechender Landtagsausschuss zuständig.
Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
Bilder: Das Logo der AfD auf Parteibroschüren. Foto: Markus Scholz/dpa