Die AfD will gerichtlich erzwingen, dass Zeugen in Untersuchungsausschüssen des Sächsischen Landtages bei einem Meineid juristisch zur Verantwortung gezogen werden können. Über eine entsprechende Normenkontrollklage am Verfassungsgericht in Leipzig informierte die Partei am Donnerstag. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet. Konkret es um den parlamentarischen U-Ausschuss, der sich mit der Kürzung der AfD-Liste zur Landtagswahl in Sachsen befasst.
Laut AfD-Rechtsberater Michael Elicker belehrt Ausschussvorsitzender Lars Rohwer (CDU) Zeugen in dem Gremium mit einer Formel, wonach die eidliche Falschaussage nicht als Meineid bestraft werden kann. Dies mache den U-Ausschuss aber zu einem zahnlosen Tiger. Elicker erwartet eine Eilentscheidung des Verfassungsgerichtes noch vor dem 19. November - wenn die AfD erste Zeugen vernehmen will.
Parteichef Jörg Urban warf Rohwer vor, die Zeugenvernehmung zu erschweren: «Wir brauchen Verbindlichkeit. Unsere Ausschussarbeit würde extrem erschwert. Es geht darum, Widersprüche aufzudecken. Wir sind zwingend darauf angewiesen, Zeugen auf ihre Aussagen festnageln zu können.» Urban glaubt, dass die Regierung Einfluss auf die Kürzung der Liste nahm und das «nun zu vertuschen» versucht.