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AfD klagt wegen Zeugenbelehrung in Ausschüssen des Landtages

Luftballons mit dem Logo der AfD sind zu sehen. Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa/Symbol
Luftballons mit dem Logo der AfD sind zu sehen. Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa/Symbol

Die AfD will gerichtlich erzwingen, dass Zeugen in Untersuchungsausschüssen des Sächsischen Landtages bei einem Meineid juristisch zur Verantwortung gezogen werden können. Über eine entsprechende Normenkontrollklage am Verfassungsgericht in Leipzig informierte die Partei am Donnerstag. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet. Konkret es um den parlamentarischen U-Ausschuss, der sich mit der Kürzung der AfD-Liste zur Landtagswahl in Sachsen befasst.

Laut AfD-Rechtsberater Michael Elicker belehrt Ausschussvorsitzender Lars Rohwer (CDU) Zeugen in dem Gremium mit einer Formel, wonach die eidliche Falschaussage nicht als Meineid bestraft werden kann. Dies mache den U-Ausschuss aber zu einem zahnlosen Tiger. Elicker erwartet eine Eilentscheidung des Verfassungsgerichtes noch vor dem 19. November - wenn die AfD erste Zeugen vernehmen will.

Parteichef Jörg Urban warf Rohwer vor, die Zeugenvernehmung zu erschweren: «Wir brauchen Verbindlichkeit. Unsere Ausschussarbeit würde extrem erschwert. Es geht darum, Widersprüche aufzudecken. Wir sind zwingend darauf angewiesen, Zeugen auf ihre Aussagen festnageln zu können.» Urban glaubt, dass die Regierung Einfluss auf die Kürzung der Liste nahm und das «nun zu vertuschen» versucht.

«Als Ausschussvorsitzender verhindere ich nichts, ich informiere in der Zeugenbelehrung wahrheitsgemäß über die bestehende Rechtslage, wie es meine Pflicht ist», sagte Rohwer der Deutschen Presse-Agentur. Er habe dazu nicht nur den Juristischen Dienst des Landtages befragt, sondern auch seit vielen Jahren mit dieser Materie befasste Juristen.

Nach den Worten von Svend-Gunnar Kirmes, Obmann der CDU-Fraktion im U-Ausschuss und selbst Jurist, hat sich der Ausschuss intensiv und vielfach mit der Frage der korrekten Zeugenbelehrung befasst. «Im Ergebnis vertritt die AfD nach wie vor eine absolute Mindermeinung mit ihrer Rechtsauffassung.» Im Strafgesetzbuch gebe es keine Grundlage für eine höhere Strafandrohung unter Eid vor U-Ausschüssen.

Der Landeswahlausschuss hatte im Sommer 2019 wegen formaler Fehler nur 18 von 61 AfD-Listenplätzen zugelassen. Beanstandet wurde, dass die AfD die Kandidaten bei zwei verschiedenen Versammlungen mit unterschiedlichen Versammlungsleitern aufgestellt und während der Kandidatenkür das Wahlverfahren geändert hatte. Die ersten 30 Plätze wurden per Einzelwahl vergeben, die restlichen aus Zeitgründen per Gruppenwahl. Die AfD zog wegen der Kürzung der Liste vor das Verfassungsgericht Sachsen und durfte später mit 30 Listenbewerbern antreten. Dennoch ging ihr dadurch ein Mandat verloren.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Luftballons mit dem Logo der AfD sind zu sehen. Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa/Symbol