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Verteidigung fordert Freispruch im Chemnitz-Prozess

Eine Fernsehkamera steht vor einem Gebäude des Oberlandesgericht Dresden. Foto: Sebastian Kahnert/Archiv
Eine Fernsehkamera steht vor einem Gebäude des Oberlandesgericht Dresden. Foto: Sebastian Kahnert/Archiv

Im Prozess zur tödlichen Messerattacke in Chemnitz hat die Verteidigung einen Freispruch für den angeklagten 24-Jährigen gefordert. Sie verlangte am Donnerstag vor dem Landgericht Chemnitz zudem die Aufhebung des Haftbefehls und eine Haftentschädigung für den Mann, der seit knapp einem Jahr in Untersuchungshaft sitzt. Es gebe keinerlei Beweise dafür, dass der Syrer am 26. August 2018 am Rande eines Stadtfests in Chemnitz gemeinsam mit einem flüchtigen Iraker einen 35-jährigen Deutschen mit Messerstichen getötet und einen weiteren Mann schwer verletzt habe, argumentierte die Verteidigung.

Verteidiger Frank Wilhelm Drücke rückte in seinem Plädoyer die Geschehnisse nach der Tat in den Blickpunkt. «Für uns ist das mitnichten ein normales Verfahren», sagte er. Er appellierte an die Kammer des Landgerichts, sich bei der Urteilsfindung nicht von Forderungen aus Politik, Gesellschaft oder von dem «marodierenden Mob» beeinflussen zu lassen. Das Urteil wurde noch am Donnerstag erwartet.

In der Folge der Messerattacke war es in der Stadt zu rassistisch motivierten Übergriffen gekommen, die mehr als das Verbrechen selbst auch auf internationaler Ebene ein Schlaglicht auf Chemnitz warfen. Der Streit um die Frage, ob es «Hetzjagden» gegeben habe, wurde zur Zerreißprobe für die große Koalition aus Union und SPD.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung gefordert. Die drei Vertreter der Nebenklage gingen am Donnerstag in ihren Plädoyers über diesen Antrag hinaus und forderten eine Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren.

Der Prozess findet aus Sicherheitsgründen in einem Gebäude des Oberlandesgerichtes (OLG) Dresden statt.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Eine Fernsehkamera steht vor einem Gebäude des Oberlandesgericht Dresden. Foto: Sebastian Kahnert/Archiv