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Urteil im Mordprozess um Messerangriff für 21. Mai geplant

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild

Im Prozess wegen des tödlichen Angriffs auf zwei Touristen in Dresden könnte das Urteil am Oberlandesgericht am 21. Mai gesprochen werden. Nach Angaben vom Mittwoch werden die Plädoyers am Donnerstag sowie voraussichtlich am 19. Mai erwartet. Ein junger Syrer ist wegen Mordes und versuchten Mordes an zwei Touristen aus Nordrhein-Westfalen angeklagt. Er kam 2015 als minderjähriger Flüchtling nach Deutschland und gilt als islamistischer Gefährder.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem 21-Jährigen vor, die Männer aus einer radikal-islamistischer Gesinnung heraus am 4. Oktober 2020 von hinten niedergestochen zu haben. Ein 55-Jähriger starb, sein Lebenspartner überlebte nur knapp. In Gesprächen mit einem Gutachter gab A. die Tat zu und erklärte sie mit dem Ziel, seiner Meinung nach Ungläubige zu töten.

2018 war der Angeklagte bereits wegen Propaganda für das Terrornetzwerk Islamischer Staat (IS) zu einer Jugendstrafe verurteilt worden, die nach Attacken auf Vollzugsbeamte verschärft wurde. Er war erst Ende September 2020 entlassen worden - gegen strenge Auflagen. Nach der Bluttat am 4. Oktober konnte er zunächst unerkannt entkommen, wurde aber knapp drei Wochen später gefasst.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH