Sachsen möchte in seiner Justiz keine Extremisten haben und deshalb die Rechtsauffassung des eigenen Verfassungsgerichtes auf den Prüfstand stellen - beim Bundesverfassungsgericht. Justizministerin Constanze Geiert (CDU) kündigte nach der Kabinettssitzung in Dresden eine sogenannte abstrakte Normenkontrolle in Karlsruhe an. Bei einem solchen Verfahren wird überprüft, ob ein Bundes- oder Landesgesetz mit höherrangigem Recht wie dem Grundgesetz vereinbar ist.
Rechtsextremer darf juristische Ausbildung fortsetzen
Hintergrund ist eine unlängst getroffene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen (OVG). Demnach darf ein ehemaliger Unterstützer der rechtsextremen Szene seine weitere juristische Ausbildung in Sachsen fortsetzen. Dazu hatte das OVG den Freistaat verpflichtet (2 B 267/25). Somit kann der Mann, der bereits das erste Staatsexamen hat, am juristischen Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare teilnehmen.
Das Oberlandesgericht Dresden hatte den entsprechenden Antrag des Bewerbers mehrfach abgelehnt, weil es ihn für ungeeignet hielt. Begründet wurde dies mit dem langen Engagement in der rechtsextremistischen Szene. Demnach war der Mann Bewerber in der Jungen Alternative Sachsen-Anhalt und im Verein «Ein Prozent».
Nur strafbare politische Betätigung kann Weigerung begründen
Das OVG gab der Beschwerde des Mannes nun recht. Man sei an den Beschluss des sächsischen Verfassungsgerichtshofes gebunden, wonach ausschließlich strafbares Verhalten eine Verweigerung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst rechtfertigen könne. Also nur dann, wenn der Bewerber die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft. Ein strafbares Verhalten habe man ihm aber nicht vorwerfen können, hieß es.
Verfassungsbeschwerde und Normenkontrollklage
Laut Justizministerin Geiert wurde bereits eine Anhörungsrüge gegen die OVG Entscheidung eingereicht. «Die Anhörungsrüge ist ein wichtiger Baustein, um danach eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.» Damit wolle man erreichen, dass das Oberlandesgericht den Referendar nicht zum Vorbereitungsdienst zulassen muss. Auf diese Weise würde eine Überprüfung der OVG-Entscheidung erfolgen. Parallel dazu werde die abstrakte Normenkontrolle gegen die derzeitige Rechtslage in Sachsen erfolgen.
Geiert zufolge geht es darum, die Rechtslage in Sachsen an die von Thüringen anzupassen. Das Thüringer Verfassungsgericht hatte unlängst entschieden, Extremisten grundsätzlich vom juristischen Vorbereitungsdienst ausschließen. Die Richter in Weimar wiesen eine Klage der Thüringer Landtagsfraktion im Grundsatz ab.
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