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Revolution-Chemnitz-Prozess: Geheimdienst-Verbindung klären

Ein Kameramann am Gerichtsgebäude des Oberlandesgerichts (OLG) in Dresden. Foto: Arno Burgi/zb/dpa/Archivbild
Ein Kameramann am Gerichtsgebäude des Oberlandesgerichts (OLG) in Dresden. Foto: Arno Burgi/zb/dpa/Archivbild

Im Prozess um die rechtsextreme Gruppierung «Revolution Chemnitz» soll nun die mögliche Verbindung eines Beschuldigten zum Verfassungsschutz in Sachsen geklärt werden. Einen entsprechenden Beweisermittlungsantrag brachte einer der Verteidiger am Dienstag, dem 15. Verhandlungstag am Oberlandesgericht Dresden, ein. Alle anderen Verteidiger und auch die Anwältin der Nebenklage schlossen sich dem Antrag an.

Damit soll zugleich Klarheit darüber erlangt werden, ob und wie ein Geheimdienstmitarbeiter in die Ermittlungen involviert war. Nach einem Behördenzeugnis vom Dezember 2018 gab es bereits 2005 und 2015 Kontakte zwischen dem Landesamt für Verfassungsschutz sowohl mit einem 32 Jahre alten Angeklagten als auch mit dessen Angehörigen. Unklar ist bisher, ob das eine tatsächliche Zusammenarbeit betrifft.

In dem Verfahren sind acht Männer im Alter von 21 bis 32 Jahren wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung angeklagt, fünf von ihnen zudem wegen schweren Landfriedensbruchs und einer auch wegen gefährlicher Körperverletzung. Sie stehen im Verdacht, einen Umsturz der demokratischen Ordnung mit Waffen geplant zu haben. Die Anklage attestiert den Beschuldigten eine nationalsozialistische Gesinnung.

Auslöser für die Bildung der Gruppe war der gewaltsame Tod eines Deutschen am Rande des Chemnitzer Stadtfestes Ende August 2018. Danach kam es in der Stadt zu ausländerfeindlichen Ausschreitungen. Der Prozess findet unter hohen Sicherheitsvorkehrungen statt.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Ein Kameramann am Gerichtsgebäude des Oberlandesgerichts (OLG) in Dresden. Foto: Arno Burgi/zb/dpa/Archivbild