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Prozess wegen Gewalt gegen ausländische Gefangene in Dresden

Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand. / Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand. / Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Fast vier Jahre nach den Vorfällen müssen sich fünf suspendierte Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Dresden wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt verantworten. Die 31- bis 53-Jährigen sollen laut der am Freitag zum Prozessauftakt am Amtsgericht Dresden verlesenen Anklage 2018 wiederholt ausländische Gefangene geschlagen und anderweitig verletzt haben. Zu ihnen gehört auch ein 43-Jähriger, der 2018 den Haftbefehl gegen einen irakischen Untersuchungsgefangenen veröffentlicht und rechtsextremen Kreisen zugespielt hatte.

Bei den Ermittlungen dazu war die Polizei auf Chatgruppen gestoßen, in denen sich Bedienstete über ausländische Gefangene lustig gemacht und auch mit tätlichen Übergriffen gebrüstet hatten. Daraus rekonstruierten die Ermittler mehrere Taten, die nun den Angeklagten vorgeworfen werden.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft misshandelten drei von ihnen im Juli 2018 einen Tunesier, der zum Schutz vor Fremd- und Eigengefährdung in einem besonders gesicherten Haftraum untergebracht war. Laut Anklage blendete der 43-Jährige das Opfer durch die Kostklappe mit der Taschenlampe. Als der 28-Jährige sich in der Zelle versteckte, hätten er sowie zwei Mitangeklagte (31, 40) den Gefangenen zu Boden gebracht, an den Händen gefesselt, teils getreten und geschlagen.

Der 40-Jährige und ein 53-Jähriger sollen schon eine knappe Woche zuvor zusammen mit einem Kollegen einen anderen Gefangenen geschlagen haben. Das Verfahren gegen diesen älteren, zunächst Mitangeklagten wurde aber gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Ein weiterer Angeklagter soll im August 2018 einen Gefangenen, der seine Zelle unter Wasser gesetzt haben soll, geschubst haben. Der Mann rutschte aus, prallte gegen die Tür und verletzte sich am Kopf. Der Beschuldigte räumte vor Gericht nur ein, dass er im Februar 2018 einen Gefangenen fotografiert und das Bild in einer WhatsApp-Gruppe gepostet habe.

Die Angeklagten, die an dem Übergriff auf den Tunesier beteiligt gewesen sein sollen, erklärten, dass sie sich nichts hätten zuschulden kommen lassen. Der 28-Jährige sei wegen Übergriffen auf Mitgefangene und Bedienstete isoliert gewesen. Das Licht in dem Raum sei ausgeschaltet gewesen und die Kostklappe offen - das sei gegen die Vorschrift, daher habe er mit der Taschenlampe hineingeleuchtet, begründete der 43-Jährige sein Handeln. Der Gefangene sei zur Beruhigung gefesselt worden.

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