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Prozess um Mord an Ehemann

Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild
Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild

Im Mordprozess um den gewaltsamen Tod eines 49-Jährigen vor fast 18 Jahren in Chemnitz hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für die damalige Ehefrau gefordert. Der Prozess habe die Vorwürfe der Anklage vollumfänglich bestätigt, sagte Staatsanwalt Stephan Butzkies am Montag am Landgericht in seinem Plädoyer. Demnach hat die 67-jährige Deutsche ihrem alkoholkranken Ehemann im Mai 2003 ein Hypnotikum in einen Eisbecher geträufelt. Als er einige Zeit später zusammenbrach, habe sie ihm viel Alkohol und Desinfektionsmittel eingeflößt. Daran war er gestorben. Damals war jedoch von einem Unfall oder Suizid ausgegangen worden.

Die Mordermittlungen waren erst voriges Jahr durch einen heimlichen Gesprächsmitschnitt ins Rollen gekommen, in dem die 67-Jährige die Tat detailliert schildert. Nach Worten von Verteidiger Andreas Baumann gibt der Mitschnitt aber nur einen Auszug wieder und wirft viele Fragen auf - etwa, wie es überhaupt zu dem Gespräch kam. Er argumentierte in seinem Plädoyer, dass diese Aufzeichnung nicht im Urteil verwertet werden dürfe. Es sei ebenso plausibel, dass der Mann damals selbst die Medikamente und den Alkohol zu sich genommen habe, nachdem ihm seine Frau die Trennung offenbart hatte. So hatte es die Angeklagte vor Gericht geschildert. Dies habe der Prozess nicht widerlegen können, sagte Baumann. Er verlangte einen Freispruch.

In ihrem letzten Wort beteuerte die Rentnerin mit tränenerstickter Stimme nochmals ihre Unschuld: «Ich habe meinem 2003 verstorbenen Mann nichts angetan. Ich bin keine Mörderin.»

Der Fall wird seit Dezember am Landgericht Chemnitz verhandelt. Die Richter wollten noch am Montagnachmittag ein Urteil sprechen.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH