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Prozess um Messerangriff: Plädoyer der Bundesanwaltschaft

Ein Justizmitarbeiter schließt die Tür zu einem Verhandlungssaal. Foto: Patrick Pleul/zb/dpa/Symbolbild
Ein Justizmitarbeiter schließt die Tür zu einem Verhandlungssaal. Foto: Patrick Pleul/zb/dpa/Symbolbild

Im Prozess um den tödlichen Angriff auf zwei Touristen in Dresden soll heute (13.00 Uhr) mit dem Bericht eines Vertreters der Jugendgerichtshilfe die Beweisaufnahme abgeschlossen werden. Danach wird das Plädoyer der Bundesanwaltschaft erwartet, die den beschuldigten Syrer wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt hatte. Der 21-Jährige soll zwei Männer aus Nordrhein-Westfalen wegen radikal-islamistischer Gesinnung am 4. Oktober 2020 von hinten niedergestochen haben. Ein 55-Jähriger starb, sein Lebenspartner überlebte nur knapp.

Abdullah A., der als islamistischer Gefährder gilt, schwieg bisher vor Gericht. In Gesprächen mit einem Gutachter aber hatte er die Tat zugegeben und erklärt, er habe die Aufgabe, «Ungläubige» zu töten. Er war 2015 als minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen und 2018 bereits wegen Propaganda für das Terrornetzwerk Islamischer Staat (IS) zu einer Jugendstrafe verurteilt worden, die nach Attacken auf Vollzugsbeamte verschärft wurde. Ende September 2020 war er entlassen worden - gegen strenge Auflagen. Nach der Bluttat fünf Tage später konnte er zunächst unerkannt entkommen. Knapp drei Wochen später wurde er gefasst.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH