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OVG: Schließung von Reisebüros rechtens

Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. / Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. / Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Die Schließung von Reisebüros im Zuge der Corona-Schutzmaßnahmen ist nach Überzeugung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) nicht unverhältnismäßig. Der für Infektionsschutzrecht zuständige Senat hat laut Mitteilung vom Dienstag den ersten Eilantrag gegen die Notfallverordnung des Freistaates abgelehnt, die die Öffnung von Reisebüros für Publikum seit dem 22. November untersagt. Der Beschluss im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist unanfechtbar.

Die Richter sahen die Betriebsschließung als «voraussichtlich rechtmäßig» an. Der Freistaat sei verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit zu ergreifen, die einen deutlichen Rückgang des Infektionsgeschehens erwarten lassen. Hygieneschutzmaßnahmen und 2G-Regel im Sinne der nötigen Kontaktreduzierung sind nach Auffassung des Senats weder in Reisebüros noch auf dem Weg dahin oder zurück so effektiv. Sie könnten «im Interesse des Lebens- und Gesundheitsschutzes» zudem für einen beschränkten Zeitraum online oder per Telefon beraten und arbeiten.

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