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OVG bestätigt Zutrittsverbot an Schulen für Ungetestete

Ein Arzt macht einen Abstrich für einen Corona-Test. Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Ein Arzt macht einen Abstrich für einen Corona-Test. Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Wer sich nicht auf das Coronavirus testen lassen will, hat kein Recht eine Schule zu betreten. Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hält eine entsprechende Regelung in der Corona-Schutzverordnung für rechtmäßig. Die Tests berührten nicht den Schutzbereich des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit und die verbundenen Eingriffe seien auch verhältnismäßig, teilte das OVG am Dienstag in Bautzen mit.

Seit dem 15. März 2021 ist Personen der Zutritt auf das Schulgelände untersagt, wenn sie kein negatives Testergebnis nachweisen können. Der Test darf längstens drei Tage, bei Schülerinnen und Schülern eine Woche alt sein. Auch ein Selbsttest ist demnach noch unmittelbar nach Betreten des Geländes möglich. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grundschüler.

Das Gericht wies einen entsprechenden Eilantrag mehrerer Schüler und Schülerinnen zurück. Eine andere Maßnahme, die weniger stark in die Grundrechte eingreifen würde, aber in gleicher Weise die Ausbreitung der Pandemie bei einem Präsenzbetrieb in Schulen verhindere, sei nicht erkennbar, begründete das Gericht seine Entscheidung. (Az.: 3 B 81/21).

Das sei eine ganz wichtige Entscheidung für den Schulbetrieb, sagte Kultusminister Christian Piwarz. «Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt und werden den Schulbetrieb nach Ostern entsprechend vorbereiten», erläuterte der CDU-Politiker.

Mitteilung des OVG

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH