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Gewalt bei Berliner Demo: Bewährungsstrafe für einen Sachsen

Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand. / Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand. / Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Nach Gewalt bei einer Demo gegen Corona-Maßnahmen im Berliner Regierungsviertel im November 2020 ist ein Sachse zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach den 50-Jährigen am Dienstag des besonders schweren Landfriedensbruchs sowie der versuchten gefährlichen Körperverletzung und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte schuldig. Der Mann aus dem sächsischen Erzgebirgskreis habe sechs Flaschen geworfen, begründete der Vorsitzende Richter. «Von dem Handeln ging hohe Gefährlichkeit aus.»

Der Kleinunternehmer war am 18. November 2020 zu der Demonstration in Berlin gefahren. Tausende versammelten sich damals im Regierungsviertel zu Protesten, während der Bundestag über staatliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in der Corona-Pandemie beriet. Allein am Brandenburger Tor waren laut Polizei rund 7000 Demonstranten.

Laut Anklage soll sich der 50-Jährige im Anschluss an die Demo in einer Menge von 100 bis 150 Menschen befunden haben, aus deren Mitte zur Stürmung des Bundestags aufgerufen worden sei. Es habe eine «aggressive und polizeifeindliche Stimmung» geherrscht.

Der Angeklagte habe sich «hinreißen lassen, Flaschen zu werfen», hieß im Urteil. Er habe «Taten im Schutz der aufgeheizten Menge verübt». Sechs Flaschen habe der 50-Jährige nach Überzeugung des Gerichts geworfen. Dabei sei er von Polizisten in Zivil beobachtet worden. «Der Angeklagte wurde nach dem ersten Wurf nicht mehr aus den Augen gelassen», sagte der Richter. Er sei allerdings nicht nach Berlin gefahren, um Krawall zu machen. Dass er Beamte verletzt habe, sei nicht festgestellt worden.

Weil Maskenpflicht und Abstandsregeln massenhaft missachtet worden waren, löste die Polizei die Demonstration auf - und setzte dabei erstmals seit Jahren Wasserwerfer ein. Die Polizei nannte damals auch den Begriff «Sprühnebel». Rund 2500 Beamte waren Angaben zufolge im Einsatz, knapp 80 von ihnen seien verletzt worden.

Der Kleinunternehmer hatte erklärt, er habe lediglich eine leere Plastikflasche «aufgehoben und zurückgeworfen». Er und seine Frau seien aus Sachsen nach Berlin gereist, um sich mit anderen Menschen, die wie sie als Selbstständige damals ohne Einnahmen waren, auszutauschen. Unerwartet seien sie in ein großes Gedränge geraten. «Wir wollten weg.» Eine Glasflasche habe er nicht geworfen. Die Verteidigerin sagte, ihr Mandant sei kein Corona-Leugner.

Die Staatsanwältin hatte auf ein Jahr und vier Monate Haft auf Bewährung plädiert. Die Verteidigerin forderte Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Etwa zweieinhalb Monate vor den Ausschreitungen am 18. November 2020 war es Teilnehmern einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen gelungen, das Absperrgitter am Reichstagsgebäude zu überwinden und die Treppen hochzustürmen. Polizisten konnten sie zurückdrängen. Die Aufarbeitung zu diesen Vorgängen dauert an: Bei der Staatsanwaltschaft landeten nach Angaben einer Sprecherin insgesamt 47 Verfahren, 11 davon gegen unbekannte Täter. Von den restlichen Fällen sind laut Staatsanwaltschaft 13 Verfahren eingestellt worden. 23 Verfahren seien noch in Bearbeitung.

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