loading

Nachrichten werden geladen...

Mutmaßliche Dresdner Hooligans nach zehn Jahren vor Gericht

Auf der Richterbank liegt am ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/dpa/Illustration/Archivbild
Auf der Richterbank liegt am ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/dpa/Illustration/Archivbild

Die Mühlen der Justiz mahlen manchmal langsam. Nach gut einem Jahrzehnt müssen sich in Dresden drei Männer vor Gericht verantworten - für Hooligan-Angriffe auf Fußballfans, Polizei und Ausländer.

Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und Gewalttaten - rund siebeneinhalb Jahre nach Erhebung der Anklage hat am Dresdner Landgericht der Prozess gegen drei mutmaßliche Mitglieder der Hooligan-Gruppierung «Faust des Ostens» (FdO) begonnen. Die 30, 31 und 37 Jahre alten Männer gelten als Rädelsführer. Ihnen werden auch gefährliche Körperverletzung und schwerer Bandendiebstahl vorgeworfen.

Laut Anklage haben Felix K. (30) und Florian M. (31) die FdO am 20. April 2010 in einem Lokal unweit des Dresdner Stadions mitgegründet und Veit K. (37) zwischenzeitlich deren Führung übernommen. Zweck der Gruppierung seien gewaltsame Übergriffe auf Anhänger anderer Fußballmannschaften vor allem aus dem Westen gewesen, aber auch Polizisten und Ausländer - im Umfeld von Fußballspielen des damaligen Zweitligisten Dynamo Dresden.

Gewaltorientierung und -ausübung seien als Selbstzweck und probates Mittel angesehen und zumindest billigend in Kauf genommen worden, sagte der Staatsanwalt am Montag - auch unter Verweis auf Chat-Beiträge. Die FdO-Mitglieder einte demzufolge rechtsradikales, ausländerfeindliches Gedankengut, das sich im Hitlergruß oder Wendungen wie «Blood and Honour» und «Ruhm und Ehre» sowie abwertenden Bezeichnungen für Ausländer äußerte.

Die beiden Jüngeren gehörten laut Anklage im April 2011 zu rund 50 FdO-Mitgliedern, die 10 bis 15 ausländische Disco-Besucher attackierten. Dabei wurden rechtsradikale Parolen gerufen und drei der Angegriffenen verletzt. Felix K. und Veit K. sollen mit weiteren Dynamo-Anhängern bei einer Auseinandersetzung zu Himmelfahrt 2012 im Hauptbahnhof Dresden Fans des Vereins Erzgebirge Aue beschimpft, angegriffen und verletzt haben.

Die Beschuldigten äußerten sich nach Anklageverlesung zunächst nicht zu den Vorwürfen. Nach einer Verfahrensabsprache hinter verschlossenen Türen gab Veit K. dann über seinen Verteidiger zu, dass er der FdO angehört hat. Laut der Erklärung hält er es auch für möglich, dass er bei dem Übergriff 2012 dabei war. Im Gegenzug stellte die Staatsschutzkammer dem 37-Jährigen ein Strafmaß zwischen zehn und 14 Monaten in Aussicht - abzüglich fünf Monaten wegen der Verfahrensdauer. Auch die Anwälte der Mitangeklagten kündigten Geständnisse an. Bei ihren Mandanten, die zur Tatzeit noch Jugendliche und Heranwachsende waren, soll nach Aktenlage Jugendrecht angewendet werden.

In dem Fall war 2013 Anklage gegen insgesamt fünf Beschuldigte erhoben worden. Aufgrund der Belastung der Staatsschutzkammer mit vordringlichen Haftsachen wie Neonazi-Prozessen um die «Freie Kameradschaft Dresden» hatte sich die Hauptverhandlung jedoch verzögert. Gegen zwei zur Tatzeit jugendliche oder heranwachsende Mitangeklagte wurde das Verfahren Anfang 2021 eingestellt - in einem Fall gegen Zahlung einer Geldauflage. Da zwei der weiteren Beschuldigten ebenfalls jünger als 21 Jahre waren, ist ein Sozialarbeiter der Jugendgerichtshilfe mit im Prozess, für den 19 weitere Sitzungstage bis zum 22. Juli terminiert sind. Er wird am Dienstag fortgesetzt.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH