Sachsens Justizministerin Constanze Geiert rechnet mit einer Festnahme der per Haftbefehl gesuchten Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich. «Ich gehe davon aus, dass die Strafverfolgungsbehörden Liebich früher oder später aufgreifen werden», sagte die CDU-Politikerin dem «Spiegel». Liebich war am vergangenen Freitag nicht zur Haft in der JVA in Chemnitz angetreten und wird seitdem gesucht.
Geiert sieht keine Behördenfehler
Seit dem Verschwinden Liebichs gibt es auch Kritik an dem Vorgehen der Behörden, unter anderem der Staatsanwaltschaft in Halle. Der Landtag in Sachsen-Anhalt will sich in der nächsten Woche auch damit befassen, ob Fehler gemacht wurden.
Geiert verteidigte nun den Umgang der Behörden mit dem Fall: «Ich will nicht sagen, dass das ein normales Verfahren ist, aber man muss diesen Fall auch immer ins Verhältnis zu anderen Straftaten setzen.» Liebich sei kein Schwer- oder Gewaltverbrecher und im Prozess zu allen Verhandlungsterminen erschienen. «Insofern gab es offenkundig keinen Anlass, sie vorab in Untersuchungshaft zu nehmen, um eine mögliche Flucht zu verhindern», sagte die Ministerin.
Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Sven Liebich – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Berufung dagegen scheiterte, ebenso wie später die Revision.
Gesetzesänderung gefordert
Anfang dieses Jahres war bekanntgeworden, dass Sven Liebich seinen Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich und den Vornamen in Marla Svenja hat ändern lassen. Der Fall fachte die Debatte über das neue Selbstbestimmungsgesetz zuletzt wieder an. Mit dem im November 2024 in Kraft getretenen Gesetz, das das frühere Transsexuellengesetz ablöste, wurden Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens deutlich erleichtert.
Neben Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) forderte auch Geiert eine Änderung des Selbstbestimmungsgesetzes. «Ich bin für ein Prüfrecht für Standesbeamte, wenn sie Zweifel an der Ernsthaftigkeit einer Person haben, die das Selbstbestimmungsgesetz nutzen will», sagte die Ministerin. Denkbar wäre für sie auch, dass das Selbstbestimmungsgesetz in Zukunft nicht mehr für den Justizvollzug gilt.
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